Pflegehilfsmittel

Als Pflegehilfsmittel werden der Definition nach jene Geräte oder Sachmittel bezeichnet, die das Leben für pflegebedürftige Menschen im Alltag erleichtern. Sie fördern die Selbstständigkeit der Menschen und verbessern die Voraussetzungen, insbesondere für die Pflege zu Hause. Zu Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Pflegebetten, Notrufknöpfe oder Rollstühle.

Es wird dabei zwischen zwei verschiedenen Arten von Pflegehilfsmitteln unterschieden. Technische Pflegehilfsmittel sind auf der einen Seite jene Hilfsmittel, die eine technische Eigenschaft besitzen wie die vorweg beschriebenen Pflegebetten, Notrufknöpfe etc. Auf der anderen Seite gibt es die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel, welche sich im Wesentlichen durch Ihre Eigenschaft des Einmalgebrauchs von den technischen Hilfsmitteln unterscheiden. Während technische Hilfsmittel darauf ausgelegt sind, dauerhaft oder über einen bestimmten, zumeist längeren Zeitraum genutzt zu werden, sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel nur für den Einmalgebrauch bestimmt und unterstehen separaten Regelungen bei der Beantragung und Abrechnung mit den Pflegekassen.

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I. Grundlagen

Im Bereich der Pflege spielen Hilfsmittel eine entscheidende Rolle, um die Versorgung von Pflegebedürftigen zu erleichtern und ihre Selbstständigkeit zu fördern. Unter dem Begriff Pflegehilfsmittel werden verschiedene Geräte und Sachmittel zusammengefasst, die im häuslichen Umfeld oder in stationären Einrichtungen zum Einsatz kommen. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Kategorien unterschieden: technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Technische Pflegehilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle oder Hausnotrufsysteme, während zu den Verbrauchsprodukten Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen zählen. Die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln ist ein wichtiger Bestandteil der Leistungen der Pflegeversicherung und soll dazu beitragen, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern.

Definition

Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die dazu dienen, die Pflege zu Hause zu erleichtern oder den Alltag für pflegebedürftige Menschen angenehmer zu gestalten. Sie umfassen sowohl technische Geräte als auch Verbrauchsprodukte. Technische Pflegehilfsmittel sind beispielsweise Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Notrufsysteme. Verbrauchsprodukte hingegen sind Artikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Der Einsatz von Pflegehilfsmitteln zielt darauf ab, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern und die Arbeit der pflegenden Angehörigen zu unterstützen.

Arten

Pflegehilfsmittel lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien einteilen: technische Hilfsmittel und Verbrauchsprodukte. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle und Hausnotrufsysteme, die die Pflege erleichtern oder die Mobilität des Pflegebedürftigen unterstützen. Verbrauchsprodukte hingegen sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt und umfassen unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Die Kosten für technische Hilfsmittel werden oft von der Pflegekasse übernommen, wobei in der Regel ein Eigenanteil anfällt. Verbrauchsprodukte werden bis zu einem bestimmten monatlichen Betrag erstattet.

Anspruch

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst versorgt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Diese sollen die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und ein Antrag bei der Pflegekasse, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Pflegehilfsmittel umfassen sowohl technische Hilfsmittel als auch Verbrauchsprodukte. Für Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel zahlt die Pflegekasse eine monatliche Pauschale von bis zu 40 Euro. Wiederverwendbare technische Hilfsmittel wie Pflegebetten werden in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt, wobei bei Neuanschaffungen ein Eigenanteil von maximal 25 Euro anfällt.

II. Beantragung

Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln gestaltet sich in der Regel unkompliziert. Ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse, idealerweise unter Angabe der benötigten Hilfsmittel, des Namens und des Geburtsdatums des Pflegebedürftigen sowie der Versichertennummer, ist ausreichend. In vielen Fällen übernehmen auch Sanitätshäuser oder auf Pflegehilfsmittel spezialisierte Versandhändler die Antragstellung. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Medizinische Dienst im Rahmen der Pflegebegutachtung Empfehlungen ausspricht, die bei Zustimmung des Pflegebedürftigen als Antrag gelten. Auch Pflegefachkräfte können im Rahmen ihrer Tätigkeit Empfehlungen aussprechen, die als Anträge gewertet werden. Die Pflegekasse ist verpflichtet, zeitnah über den Antrag zu entscheiden; Fristen und Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung sind gesetzlich geregelt.

Antragstellung

Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln gestaltet sich in der Regel unkompliziert. Ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse reicht oft aus. Es ist ratsam, im Antrag detailliert anzugeben, welche Pflegehilfsmittel benötigt werden und warum. Viele Anbieter von Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise Sanitätshäuser oder spezialisierte Versandhändler, unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Antragstellung, indem sie die notwendigen Formulare bereitstellen und beim Ausfüllen helfen. Auch Pflegefachkräfte können im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit Empfehlungen für die benötigten Hilfsmittel geben und so den Antragsprozess erleichtern.

Kostenübernahme

Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Wohnanlage leben und von Angehörigen oder Freunden betreut werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich. Für technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme übernimmt die Pflegekasse ebenfalls die Kosten, wobei Versicherte einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro, leisten müssen, es sei denn, die Hilfsmittel werden leihweise überlassen.

III. Verwendung

Pflegehilfsmittel werden sowohl in der häuslichen als auch in der stationären Pflege eingesetzt, wobei der Fokus und die Art der verwendeten Hilfsmittel variieren können. In der häuslichen Pflege dienen sie dazu, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern und die Arbeit der pflegenden Angehörigen zu erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen. In der stationären Pflege, wie in Pflegeheimen, sind die Einrichtungen auf die umfassende Versorgung einer größeren Anzahl von Pflegebedürftigen ausgerichtet. Hier kommen neben den genannten Verbrauchsprodukten auch technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Lifter und spezielle Rollstühle zum Einsatz, um eine effiziente und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten.

Häusliche Pflege

Die häusliche Pflege wird durch den Einsatz von Pflegehilfsmitteln erheblich erleichtert. Dazu zählen sowohl technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Notrufsysteme als auch Verbrauchsprodukte wie Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern und die Pflege für alle Beteiligten angenehmer zu gestalten. Ein Mundschutz kann die Ausbreitung von Keimen verhindern.

Stationäre Pflege

Auch in der stationären Pflege, also beispielsweise im Pflegeheim, spielen Pflegehilfsmittel eine wichtige Rolle. Allerdings ist hier die Einrichtung selbst für die Bereitstellung der notwendigen Hilfsmittel verantwortlich. Das bedeutet, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen in der Regel keinen eigenen Anspruch auf die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben, da die Kosten bereits durch die Einrichtung gedeckt werden. Die Pflegeheime sind verpflichtet, alle notwendigen Pflegehilfsmittel bereitzustellen, um eine adäquate Versorgung der Bewohner sicherzustellen.

IV. Vorteile

Die Verwendung von Pflegehilfsmitteln bietet zahlreiche Vorteile für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie erleichtern nicht nur die tägliche Pflege, sondern fördern auch die Selbstständigkeit der Betroffenen. Durch den Einsatz von Hilfsmitteln können viele Aufgaben einfacher und schneller erledigt werden, was zu einer Entlastung der pflegenden Angehörigen führt. Dies ermöglicht es ihnen, mehr Zeit für andere wichtige Aufgaben und ihre eigene Erholung zu haben. Zudem tragen Pflegehilfsmittel dazu bei, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern, indem sie ihnen ein höheres Maß an Unabhängigkeit und Kontrolle über ihren Alltag ermöglichen.

Erleichterung

Die Verwendung von Pflegehilfsmitteln im Alltag kann eine erhebliche Erleichterung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige darstellen. Sie tragen dazu bei, den Alltag sicherer und komfortabler zu gestalten, indem sie beispielsweise die Hygiene verbessern oder die Mobilität unterstützen. Durch die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Desinfektionsmitteln, Handschuhen oder Bettschutzeinlagen wird das Risiko von Infektionen reduziert und eine saubere Umgebung gewährleistet. Technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollatoren erleichtern die tägliche Pflege und fördern die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Somit tragen Pflegehilfsmittel dazu bei, die Lebensqualität aller Beteiligten zu verbessern und die häusliche Pflege langfristig zu ermöglichen.

Selbstständigkeit

Pflegehilfsmittel tragen wesentlich zur Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen bei. Sie ermöglichen es, alltägliche Aufgaben eigenständiger zu bewältigen und die Lebensqualität zu erhalten. Technische Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Rollatoren unterstützen die Mobilität, während Notrufsysteme im Falle eines Sturzes oder anderer Notfälle schnelle Hilfe gewährleisten. Auch Verbrauchsprodukte wie Inkontinenzmaterialien oder spezielle Hilfsmittel zur Körperpflege tragen dazu bei, dass sich Pflegebedürftige sicherer und wohler fühlen und ein selbstbestimmteres Leben führen können.

V. Kosten

Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden teilweise von der Pflegekasse übernommen. Bei technischen Pflegehilfsmitteln, die leihweise zur Verfügung gestellt werden, entstehen in der Regel keine Kosten. Werden technische Hilfsmittel neu angeschafft, ist ein Eigenanteil von 10 %, maximal jedoch 25 Euro zu entrichten. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erstattet die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich. Es ist wichtig zu beachten, dass die Kostenübernahme immer an einen zuvor gestellten Antrag bei der Pflegekasse gebunden ist.

Zuzahlung

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu den Kosten der technischen Pflegehilfsmittel eine Zuzahlung von 10 %, maximal jedoch 25 Euro je Hilfsmittel. Von dieser Zuzahlung ausgenommen sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pflegekasse Versicherte von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreien, beispielsweise wenn sie die Belastungsgrenze gemäß § 62 des Fünften Buches erreicht haben. Lehnt ein Versicherter die leihweise Überlassung eines Hilfsmittels ohne zwingenden Grund ab, so sind die Kosten selbst zu tragen.

Erstattung

Die Pflegekasse erstattet im Rahmen der häuslichen Pflege die Kosten für bestimmte Pflegehilfsmittel. Dies umfasst sowohl technische Hilfsmittel als auch Verbrauchsprodukte. Für technische Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise ein Pflegebett, ist in der Regel ein Eigenanteil von 10 %, maximal jedoch 25 Euro zu leisten. Oftmals werden diese Hilfsmittel jedoch leihweise zur Verfügung gestellt, wodurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, können bis zu 42 Euro monatlich erstattet werden.

Pauschale

Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Pflegehilfsmittelversorgung eine monatliche Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Diese Pauschale beträgt bis zu 40 Euro (bis zum 31. Dezember 2021 waren es 60 Euro). Anspruch auf diese Pauschale haben Pflegebedürftige, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden. Die Kosten für technische Pflegehilfsmittel werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, wobei Versicherte über 18 Jahre einen Eigenanteil von zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro je Hilfsmittel, tragen müssen. Es ist auch möglich, dass die Pflegekasse technische Hilfsmittel leihweise zur Verfügung stellt.