Ihre finanziellen Ansprüche
Pflegegeld & Pflegesachleistungen
Die Pflege eines Familienmitglieds ist fordernd und oftmals eine finanzielle Belastung. Erfahren Sie hier detailliert, ab welchem Pflegegrad Ihnen Pflegegeld zusteht, wie hoch das Budget für ambulante Pflegedienste (Pflegesachleistungen) ist und wie Sie beides optimal kombinieren können. Unsere Angaben richten sich nach den offiziellen Leistungsbeträgen (Stand 2025/2026).
Pflegegeld (für die häusliche Pflege durch Angehörige)
Wenn die Pflege vorrangig durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche im häuslichen Umfeld stattfindet, überweist die Pflegekasse das Pflegegeld direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen. Dieser kann frei über das Geld verfügen und es als Anerkennung an die Helfer weitergeben.
- Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 347 € monatlich
- Pflegegrad 3: 599 € monatlich
- Pflegegrad 4: 800 € monatlich
- Pflegegrad 5: 990 € monatlich
Pflegesachleistungen (für den ambulanten Pflegedienst)
Benötigen Sie professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, stellt die Pflegekasse ein Sachleistungsbudget zur Verfügung. Der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen in Höhe dieses Budgets direkt mit der Krankenkasse ab.
- Pflegegrad 1: Keine Sachleistungen
- Pflegegrad 2: 796 € monatlich
- Pflegegrad 3: 1.497 € monatlich
- Pflegegrad 4: 1.859 € monatlich
- Pflegegrad 5: 2.299 € monatlich
Kombinationsleistungen
Oftmals macht eine Mischung aus beidem Sinn. Nehmen Sie die Pflegesachleistungen durch den professionellen Pflegedienst nicht vollumfänglich in Anspruch, können Sie sich den nicht genutzten Anteil prozentual als Pflegegeld ausbezahlen lassen!
Offizielle Quellen zum Nachschlagen
Da die Pflegeversicherung in Deutschland bundeseinheitlich geregelt ist (im elften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XI), gelten diese Beträge verpflichtend für alle Pflegekassen. Sie können die offiziellen Informationen und aktuellen Beträge (Stand 2025/2026) jederzeit bei folgenden seriösen Auskunftsstellen überprüfen:
Ihre kostenlose Pflegebox (42 € Zuschuss)
Zusätzlich zum Pflegegeld steht Ihnen ab Pflegegrad 1 ein monatliches Budget für Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € zu. Beantragen Sie jetzt Ihre individuelle Pflegebox vollkommen zuzahlungsfrei!
