Pflegegrade · § 15 SGB XI
Pflegegrade & Finanzen: Anspruch, Antrag, Leistungshöhe
Pflegegrad 1 bis 5 verstehen, beantragen und Pflegegeld erhalten. Mit den aktuellen Leistungsbeträgen für 2026 nach SGB XI.
Jannik
Redaktion · Pflegeansprüche & Antragsverfahren
Geprüft: 10. Mai 2026
Wer in Deutschland gesetzlich oder privat pflegeversichert ist, hat bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad – das Klassifizierungssystem reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen die monatlichen Leistungsbeträge aus.
Was bedeutet Pflegegrad?
Seit 2017 ersetzen Pflegegrade die früheren Pflegestufen. Maßgeblich ist nicht mehr, wie viele Minuten Pflege täglich benötigt werden, sondern wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Der Medizinische Dienst prüft sechs Lebensbereiche (Module) – darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Alltagsbewältigung – und vergibt Punkte. Die Punktsumme entscheidet über den Pflegegrad.
| Pflegegrad | Punkte | Beeinträchtigung |
|---|---|---|
| 1 | 12,5 – < 27 | gering |
| 2 | 27 – < 47,5 | erheblich |
| 3 | 47,5 – < 70 | schwer |
| 4 | 70 – < 90 | schwerste |
| 5 | 90 – 100 | schwerste, besondere Anforderungen |
Höhe der Leistungsbeträge 2026
Die Beträge des Jahres 2025 gelten unverändert für das Jahr 2026. Die folgende Tabelle zeigt die zentralen monatlichen Leistungen bei häuslicher und stationärer Versorgung:
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Tages-/Nachtpflege | Vollstationär |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit | – | – | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung | 347 € | 796 € | 721 € | 805 € |
| Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung | 599 € | 1.497 € | 1.357 € | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung | 800 € | 1.859 € | 1.685 € | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 990 € | 2.299 € | 2.085 € | 2.096 € |
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Übersicht Leistungsbeträge 2025 (PDF) ↗ (Stand 22.07.2025).
Zusätzlich zu diesen Leistungen besteht in jedem Pflegegrad ab 1 ein Anspruch auf:
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für anerkannte Alltagshilfen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich (z. B. Pflegebox)
- Wohnumfeldverbesserung: bis zu 4.180 € je Maßnahme (z. B. Badumbau)
- Hausnotrufsystem: monatliche Pauschale für anerkannte Geräte
So beantragen Sie den Pflegegrad
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter Pflegegrad beantragen. Hier die Kurzfassung:
Der Antrag ist formlos möglich – schriftlich, telefonisch oder online über das Portal Ihrer Pflegekasse. Sie sind ausschließlich bei der Pflegekasse antragsberechtigt, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Mit Eingang des Antrags gilt der Anspruch rückwirkend – wichtig, falls die Begutachtung mehrere Wochen dauert.
- Antrag stellen. Ein einfacher Satz reicht: „Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung.” Datum und Unterschrift nicht vergessen.
- Begutachtungstermin. Der Medizinische Dienst (MD) meldet sich in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen.
- Pflegetagebuch führen. Halten Sie über zwei Wochen schriftlich fest, bei welchen Tätigkeiten die pflegebedürftige Person Hilfe benötigt – das schützt vor Untereinstufung.
- Bescheid prüfen. Sie erhalten den Bescheid samt MD-Gutachten. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad haben Sie einen Monat Zeit für Widerspruch.
Pflegegeld, Sachleistung oder beides?
- Pflegegeld erhält, wer zu Hause durch Angehörige oder ehrenamtlich gepflegt wird. Das Geld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden.
- Pflegesachleistung rechnet ein zugelassener Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.
- Kombinationsleistung: Nimmt der Pflegedienst nur einen Teil der Sachleistung in Anspruch, zahlt die Kasse anteilig Pflegegeld dazu. Beispiel Pflegegrad 3: nutzt der Pflegedienst 60 % der Sachleistung, werden 40 % des Pflegegelds (= 239,60 €) zusätzlich ausgezahlt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich das MD-Gutachten zusenden (Sie haben Anspruch darauf nach § 18 Abs. 3 SGB XI) und prüfen Sie es gemeinsam mit der Pflegeberatung. Viele Ablehnungen oder Untereinstufungen werden im Widerspruchsverfahren korrigiert.
Kann ich den Pflegegrad höherstufen lassen?
Ja. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, beantragen Sie eine Höherstufung – ebenfalls formlos bei der Pflegekasse. Auch hier folgt eine neue MD-Begutachtung.
Gilt der Pflegegrad bei jeder Pflegekasse?
Ja. Der Pflegegrad gilt bundesweit und bleibt bei einem Wechsel der Kranken-/Pflegekasse erhalten. Die Beträge sind gesetzlich festgelegt und für alle Pflegekassen identisch.
Letzte redaktionelle Prüfung: 10. Mai 2026 · Veröffentlicht: 12. April 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.