Deutsche Pflegeleistungen

Pflegegrade · § 15 SGB XI

Pflegegrade & Finanzen: Anspruch, Antrag, Leistungs­höhe

Pflegegrad 1 bis 5 verstehen, beantragen und Pflegegeld erhalten. Mit den aktuellen Leistungs­beträgen für 2026 nach SGB XI.

Jannik

Jannik

Redaktion · Pflegeansprüche & Antragsverfahren

Geprüft: 10. Mai 2026

Drei Personen sitzen an einem Tisch und besprechen Dokumente. Eine Frau in einem blauen Blazer hält ein Blatt Papier und lächelt.

Wer in Deutschland gesetzlich oder privat pflege­versichert ist, hat bei Pflege­bedürftigkeit Anspruch auf Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad – das Klassifizierungs­system reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen die monatlichen Leistungs­beträge aus.

Was bedeutet Pflegegrad?

Seit 2017 ersetzen Pflegegrade die früheren Pflegestufen. Maßgeblich ist nicht mehr, wie viele Minuten Pflege täglich benötigt werden, sondern wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Der Medizinische Dienst prüft sechs Lebensbereiche (Module) – darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Alltags­bewältigung – und vergibt Punkte. Die Punktsumme entscheidet über den Pflegegrad.

PflegegradPunkteBeeinträchtigung
112,5 – < 27gering
227 – < 47,5erheblich
347,5 – < 70schwer
470 – < 90schwerste
590 – 100schwerste, besondere Anforderungen

Höhe der Leistungs­beträge 2026

Die Beträge des Jahres 2025 gelten unverändert für das Jahr 2026. Die folgende Tabelle zeigt die zentralen monatlichen Leistungen bei häuslicher und stationärer Versorgung:

Monatliche Leistungs­beträge der Pflege­versicherung 2026 nach Pflegegrad (Werte 2025 gelten unverändert 2026)
Pflegegrad Pflegegeld Pflege­sach­leistung Tages-/Nachtpflege Voll­stationär
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit 131 €
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung 347 € 796 € 721 € 805 €
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung 599 € 1.497 € 1.357 € 1.319 €
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung 800 € 1.859 € 1.685 € 1.855 €
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen 990 € 2.299 € 2.085 € 2.096 €

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Übersicht Leistungs­beträge 2025 (PDF) ↗ (Stand 22.07.2025).

Zusätzlich zu diesen Leistungen besteht in jedem Pflegegrad ab 1 ein Anspruch auf:

So beantragen Sie den Pflegegrad

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter Pflegegrad beantragen. Hier die Kurzfassung:

Der Antrag ist formlos möglich – schriftlich, telefonisch oder online über das Portal Ihrer Pflege­kasse. Sie sind ausschließlich bei der Pflegekasse antragsberechtigt, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Mit Eingang des Antrags gilt der Anspruch rückwirkend – wichtig, falls die Begutachtung mehrere Wochen dauert.

  1. Antrag stellen. Ein einfacher Satz reicht: „Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflege­versicherung.” Datum und Unterschrift nicht vergessen.
  2. Begutachtungs­termin. Der Medizinische Dienst (MD) meldet sich in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen.
  3. Pflege­tagebuch führen. Halten Sie über zwei Wochen schriftlich fest, bei welchen Tätigkeiten die pflege­bedürftige Person Hilfe benötigt – das schützt vor Unter­einstufung.
  4. Bescheid prüfen. Sie erhalten den Bescheid samt MD-Gutachten. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad haben Sie einen Monat Zeit für Widerspruch.

Pflegegeld, Sach­leistung oder beides?

  • Pflegegeld erhält, wer zu Hause durch Angehörige oder ehrenamtlich gepflegt wird. Das Geld wird direkt an die pflege­bedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden.
  • Pflege­sach­leistung rechnet ein zugelassener Pflege­dienst direkt mit der Pflege­kasse ab.
  • Kombinations­leistung: Nimmt der Pflege­dienst nur einen Teil der Sach­leistung in Anspruch, zahlt die Kasse anteilig Pflegegeld dazu. Beispiel Pflegegrad 3: nutzt der Pflege­dienst 60 % der Sach­leistung, werden 40 % des Pflegegelds (= 239,60 €) zusätzlich ausgezahlt.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Sie können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich das MD-Gutachten zusenden (Sie haben Anspruch darauf nach § 18 Abs. 3 SGB XI) und prüfen Sie es gemeinsam mit der Pflege­beratung. Viele Ablehnungen oder Unter­einstufungen werden im Widerspruchs­verfahren korrigiert.

Kann ich den Pflegegrad höher­stufen lassen?

Ja. Verschlechtert sich der Gesundheits­zustand, beantragen Sie eine Höher­stufung – ebenfalls formlos bei der Pflegekasse. Auch hier folgt eine neue MD-Begutachtung.

Gilt der Pflegegrad bei jeder Pflegekasse?

Ja. Der Pflegegrad gilt bundes­weit und bleibt bei einem Wechsel der Kranken-/Pflegekasse erhalten. Die Beträge sind gesetzlich festgelegt und für alle Pflege­kassen identisch.


Letzte redaktionelle Prüfung: 10. Mai 2026 · Veröffentlicht: 12. April 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.