Themenbereich
Für Angehörige
Wer pflegt, hat selbst Ansprüche: Pflegekurse, Pflegezeit, Rentenbeiträge und Pflegeunterstützungsgeld.
Themen in diesem Bereich
5 Übersichten und Detailseiten
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Pflegekurse für Angehörige
§ 45 SGB XI · Kostenfreie Schulungen der Pflegekasse.
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Pflegezeit & Familienpflegezeit
PflegeZG / FPfZG · Auszeit aus dem Beruf für Pflege.
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Pflegeunterstützungsgeld (10 Tage)
Bezahlte Freistellung für kurzfristige Pflegesituationen.
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Rentenbeiträge für Pflegepersonen
Bis zu 696,57 € monatlich — wann die Pflegekasse zahlt.
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24-Stunden-Betreuung zu Hause
Modelle, Kosten und rechtliche Fallstricke.
Wer pflegt, hat selbst Ansprüche
Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause durch Angehörige versorgt. Damit das gelingt, sieht das Sozialgesetzbuch eigene Schutz- und Förderleistungen für die pflegende Person vor – getrennt vom Pflegegeld, das an die pflegebedürftige Person fließt.
Konkret geht es um drei Themenbereiche:
- Schulung & Beratung – kostenfreie Pflegekurse und Pflegeberatung durch die Pflegekasse.
- Arbeitsrecht – Pflegezeit und Familienpflegezeit erlauben eine vorübergehende oder reduzierte Erwerbstätigkeit zur Pflege eines nahen Angehörigen.
- Soziale Absicherung – wer regelmäßig pflegt, kann Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge durch die Pflegekasse erhalten und im Notfall Pflegeunterstützungsgeld beziehen.