Deutsche Pflegeleistungen

Themenbereich

Für Angehörige

Wer pflegt, hat selbst Ansprüche: Pflegekurse, Pflegezeit, Renten­beiträge und Pflegeunterstützungsgeld.

Drei Generationen in einem Wohnzimmer, eine ältere Frau, eine erwachsene Frau und ein Kind sitzen um einen Tisch herum.

Wer pflegt, hat selbst Ansprüche

Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause durch Angehörige versorgt. Damit das gelingt, sieht das Sozial­gesetzbuch eigene Schutz- und Förder­leistungen für die pflegende Person vor – getrennt vom Pflegegeld, das an die pflege­bedürftige Person fließt.

Konkret geht es um drei Themen­bereiche:

  • Schulung & Beratung – kostenfreie Pflegekurse und Pflege­beratung durch die Pflegekasse.
  • Arbeitsrecht – Pflegezeit und Familien­pflegezeit erlauben eine vorübergehende oder reduzierte Erwerbs­tätigkeit zur Pflege eines nahen Angehörigen.
  • Soziale Absicherung – wer regelmäßig pflegt, kann Renten- und Arbeitslosen­versicherungs­beiträge durch die Pflegekasse erhalten und im Notfall Pflege­unter­stützungs­geld beziehen.