Deutsche Pflegeleistungen

Themenbereich

Leistungen

Pflegegeld, Sachleistung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Welche Geld- und Sach­leistungen Ihnen aus der Pflege­versicherung zustehen.

Eine Pflegekraft besucht eine ältere Dame zu Hause und gibt ihr ein Tablet.

Welche Leistung passt zu welcher Situation?

Die Pflege­versicherung bietet ein breites Bündel an Leistungen – von der monatlichen Geld­zahlung an pflegende Angehörige bis zur stationären Voll­versorgung. Welche Leistung sich rechnet, hängt davon ab, wer die Pflege übernimmt, wie schwer die Beeinträchtigung ausfällt und in welchem Setting versorgt wird.

Leistungs­beträge 2026 nach Pflegegrad

Monatliche Leistungs­beträge der Pflege­versicherung 2026 nach Pflegegrad (Werte 2025 gelten unverändert 2026)
Pflegegrad Pflegegeld Pflege­sach­leistung Tages-/Nachtpflege Voll­stationär
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit 131 €
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung 347 € 796 € 721 € 805 €
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung 599 € 1.497 € 1.357 € 1.319 €
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung 800 € 1.859 € 1.685 € 1.855 €
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen 990 € 2.299 € 2.085 € 2.096 €

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Übersicht Leistungs­beträge 2025 (PDF) ↗ (Stand 22.07.2025).

Eine Übersicht aller weiteren Beträge – etwa Verhinderungs­pflege, Kurzzeit­pflege, Wohnumfeld­verbesserung oder Renten­beiträge für Pflegepersonen – stellt das Bundes­ministerium für Gesundheit im Original-PDF bereit.