Deutsche Pflegeleistungen

Hausnotruf · § 40 SGB XI

Hausnotruf: Zuschuss und Antrag

Hausnotruf mit Pflegegrad: Voraussetzungen, Kostenübernahme, Antrag und Zusatzkosten verständlich erklärt. Mit Checkliste für den Anbietertermin.

Jenny

Jenny

Redaktion · Häusliche Pflege & Alltag

Geprüft: 12. Mai 2026

Offene Box mit medizinischen Produkten wie Handschuhen, Mundschutz und Desinfektionsmitteln

Ein Hausnotruf verbindet die pflegebedürftige Person per Knopfdruck mit einer 24-Stunden-Zentrale. Mit anerkanntem Pflegegrad kann die Pflegekasse die Basisversorgung bezuschussen, wenn die individuelle Pflegesituation die Voraussetzungen erfüllt. Zusatzdienste bleiben häufig selbst zu zahlen; deshalb sollten Antrag und Kostenaufstellung vor Vertragsabschluss geklärt sein.

Wie funktioniert ein Hausnotruf?

Das Basis-System besteht aus zwei Komponenten:

  • Basis­station – ein Gerät mit Lautsprecher, Mikrofon und Mobil­funk- oder Festnetz­anbindung, in der Wohnung montiert.
  • Notruf­knopf – als Arm­band oder Halskette, immer am Körper getragen, wasser­dicht für Dusche und Bad.

Im Notfall (Sturz, Schwindel, Schmerzen) wird der Knopf gedrückt. Eine 24-Stunden-Zentrale meldet sich über die Basis­station, klärt die Situation und verständigt – je nach Lage – Nachbarn, Familie, Pflege­dienst oder Rettungs­dienst.

Erweiterungen

  • Sturzsensor: automatische Auslösung des Notrufs bei Sturzerkennung – wichtig, wenn die Person nach einem Sturz bewusstlos ist und den Knopf nicht selbst drücken kann.
  • Unterwegs-Notruf (Mobil-Notruf): GPS-fähige Geräte, die auch außerhalb der Wohnung funktionieren (Spaziergang, Garten, Supermarkt).
  • Bewegungs­sensor: erkennt fehlende Aktivität in der Wohnung – sinnvoll bei fortgeschrittener Demenz.

Wer trägt welche Kosten?

Die Pflegekasse beteiligt sich pauschal nach Vorgaben des GKV-Spitzenverbands. Die Höhe ist nicht im BMG-Übersichts-PDF aufgeführt, sondern im Pflege­hilfsmittel­verzeichnis (Produkt­gruppe 52). Typische Konditionen:

KomponenteÜbernommen durch Pflegekasse
Einmal­anschluss und Installationje nach Bewilligung und Vertrag
Monatliche Grund­gebühr (Basis­leistung)Zuschuss im bewilligten Umfang
Zusatz­leistungen (Sturzsensor, GPS)häufig Eigenanteil
Schlüsselhinterlegung oder Hilfe vor Ortabhängig vom Vertrag

Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen, welcher Anteil direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird, welche Einmalkosten entstehen und welche Zusatzdienste Sie selbst tragen.

Voraussetzungen für den Zuschuss

  • Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5).
  • Allein­leben oder regel­mäßiger Aufenthalt allein in der Wohnung (z. B. wenn Angehörige berufstätig sind).
  • Notruf nicht anderweitig schon zuverlässig möglich (z. B. ständige Anwesenheit einer Betreuungs­person).

Die Pflegekasse prüft den Bedarf in der Regel über das MD-Gutachten oder die Pflege­beratung.

So beantragen Sie den Hausnotruf

  1. Bedarf notieren – allein verbrachte Zeiten, Sturzrisiko und bisherige Möglichkeit, Hilfe zu rufen.
  2. Angebot einholen – Basisleistung, Anschluss, Zusatzdienste, Laufzeit und Kündigungsfrist getrennt ausweisen lassen.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen – Pflegegrad, Angebot und kurze Begründung zur Wohn- und Notrufsituation beifügen.
  4. Schriftliche Bewilligung abwarten – erst danach ist klar, welchen Umfang die Kasse übernimmt.
  5. Installation und Probealarm – Reichweite in Bad, Schlafzimmer, Balkon oder Garten testen.
  6. Abrechnung kontrollieren – prüfen, ob nur vereinbarte Eigenanteile berechnet werden.

Worauf achten beim Anbieter?

  • 24/7-Erreichbarkeit und verständliche Kommunikation der Notrufzentrale.
  • Alarmplan: Wer wird in welcher Reihenfolge verständigt, und wann der Rettungsdienst?
  • Verbindung per Festnetz oder Mobilfunk passend zur Wohnung und zum Empfang vor Ort.
  • Notstrom und Senderreichweite mit konkret benannter Laufzeit beziehungsweise Entfernung.
  • Vertragsdauer, Kündigungsfrist und Preisänderungen klar im Angebot ausweisen lassen.
  • Hilfe vor Ort: Klären, ob ein eigener Einsatzdienst kommt oder nur hinterlegte Kontakte alarmiert werden.

Häufige Fragen

Funktioniert der Hausnotruf bei Stromausfall?

Die Basis­station hat in der Regel einen Pufferakku für mehrere Stunden. Das mobile Notruf-Armband hat einen eigenen Akku (Laufzeit 1–3 Tage je nach Modell). Bei längerem Stromausfall sind die Möglichkeiten eingeschränkt – informieren Sie sich beim Anbieter über die genaue Laufzeit.

Muss ich den Knopf wirklich am Körper tragen?

Ja. Ein Notruf-Armband, das auf dem Nacht­tisch liegt, kann im Notfall nicht ausgelöst werden. Tragen Sie es immer – Dusche, Schlaf, Garten – ob das gewählte Modell dafür freigegeben ist, steht in den Herstellerangaben.

Hilft der Hausnotruf bei Demenz?

Bei beginnender Demenz oft ja. Bei fortgeschrittener Demenz kann die Person den Knopf nicht mehr bewusst bedienen – hier sind Sturzsensor und Bewegungs­sensor­technik sinnvoll. Lassen Sie sich vom Anbieter beraten, welche Lösung passt.


Letzte redaktionelle Prüfung: 12. Mai 2026 · Veröffentlicht: 19. März 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.