Deutsche Pflegeleistungen

Themenbereich

Hilfsmittel & Wohnen

Pflegehilfsmittel, technische Geräte und Zuschüsse für barriere­armes Wohnen — alle Ansprüche aus § 40 SGB XI.

Ein älterer Herr sitzt lächelnd in einem Sessel und hält eine Pflegebox mit verschiedenen Pflegeartikeln.

Hilfsmittel und Wohnen – alles aus § 40 SGB XI

§ 40 SGB XI bündelt mehrere sehr unterschiedliche Ansprüche: Verbrauchs­materialien wie Einmal­handschuhe und Bett­schutz (Pflegebox), technische Geräte wie Pflegebett und Rollator sowie Zuschüsse für den barriere­armen Umbau Ihrer Wohnung. Alle Leistungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus, die meisten bereits ab Pflegegrad 1.

Anders als bei Geld­leistungen wird hier nicht das Konto gefüllt: Die Pflegekasse erstattet entweder Rechnungen oder rechnet direkt mit zugelassenen Anbietern ab. In den Detail­seiten oben zeigen wir, was bei welchem Antrag konkret zu beachten ist.