Themenbereich
Hilfsmittel & Wohnen
Pflegehilfsmittel, technische Geräte und Zuschüsse für barrierearmes Wohnen — alle Ansprüche aus § 40 SGB XI.
Themen in diesem Bereich
5 Übersichten und Detailseiten
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Pflegebox (42 € monatlich)
§ 40 Abs. 2 SGB XI · Verbrauchshilfsmittel pauschal.
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Technische Pflegehilfsmittel
§ 40 Abs. 1 SGB XI · Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl.
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Wohnumfeldverbesserung (4.180 €)
§ 40 Abs. 4 SGB XI · Bad-Umbau, Türverbreiterung.
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Hausnotruf
Monatliche Pauschale der Pflegekasse — wie beantragen.
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Treppenlift & Badumbau
Welche Modelle gefördert werden — Anbieter und Kosten.
Hilfsmittel und Wohnen – alles aus § 40 SGB XI
§ 40 SGB XI bündelt mehrere sehr unterschiedliche Ansprüche: Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe und Bettschutz (Pflegebox), technische Geräte wie Pflegebett und Rollator sowie Zuschüsse für den barrierearmen Umbau Ihrer Wohnung. Alle Leistungen setzen einen anerkannten Pflegegrad voraus, die meisten bereits ab Pflegegrad 1.
Anders als bei Geldleistungen wird hier nicht das Konto gefüllt: Die Pflegekasse erstattet entweder Rechnungen oder rechnet direkt mit zugelassenen Anbietern ab. In den Detailseiten oben zeigen wir, was bei welchem Antrag konkret zu beachten ist.