Deutsche Pflegeleistungen

Häusliche Betreuung · Entsende-Modell

24-Stunden-Betreuung zu Hause: Kosten, Rechtsrahmen, Finanzierung 2026

Eine Betreuungskraft, die im Haushalt mitlebt — typischerweise aus Mittel-/Osteuropa. So funktioniert das Modell legal, was es kostet und wie Sie es finanzieren.

Jenny

Jenny

Redaktion · Häusliche Pflege & Alltag

Geprüft: 13. Mai 2026

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Die 24-Stunden-Betreuung ist kein eigenes Pflege-Konzept des Sozial­gesetzbuchs, sondern ein Markt-Modell: Eine im Haushalt lebende Betreuungs­kraft – meist über Vermittlungs­agenturen aus Polen, Rumänien oder Bulgarien entsandt – übernimmt Hauswirtschaft, Gesellschaft und niederschwellige Betreuung. Pflege im Sinne des Pflege­dienst­rechts darf sie nicht selbständig durchführen.

Was bedeutet „24-Stunden-Betreuung” tatsächlich?

Der Begriff suggeriert Rund-um-die-Uhr-Pflege. Rechtlich ist das nicht zulässig:

  • Die Betreuungs­kraft hat einen regulären Arbeits­vertrag mit Höchst­arbeits­zeiten (in Deutschland: max. 48 Stunden/Woche im Schnitt, idR 40).
  • Sie ist anwesend und auf Abruf, arbeitet aber nicht 24 Stunden.
  • Echte 24-Stunden-Pflege (vor allem nachts) erfordert Schicht­modelle mit mehreren Personen – nicht über das Entsende-Modell abbildbar.

Sinnvoll ist die 24-Stunden-Betreuung für Personen, die zwar nicht durchgehend Pflege brauchen, aber nicht allein sein können: Demenz im mittleren Stadium, schwankende Mobilität, akute Sturzgefahr, soziale Vereinsamung.

Die drei legalen Modelle

1. Entsende-Modell (am häufigsten)

Eine Agentur im EU-Ausland (vor allem Polen) entsendet eine Betreuungs­kraft nach Deutschland. Die Kraft bleibt in ihrem Heimatland sozial­versichert (A1-Bescheinigung) und wird über die Agentur abgerechnet. Voraussetzung: legales Arbeits­verhältnis im Heimatland, Mindestlohn nach deutschem Recht.

2. Selbst­ständige Betreuung

Die Betreuungs­kraft arbeitet eigen­ständig als Gewerbe­treibende und stellt Rechnungen. Vorteil: weniger Bürokratie. Risiko: Schein­selbst­ständigkeit, wenn die Kraft nur einen „Kunden” hat.

3. Anstellungs-Modell

Sie stellen die Betreuungs­kraft direkt an und führen Sozial­abgaben in Deutschland ab. Aufwand: hoch (Lohn­abrechnung, Arbeitsrecht, Urlaub). In der Praxis selten.

Typische Kosten

KomponenteGrößenordnung
Honorar der Agentur (Entsende-Modell)2.200 – 3.000 € pro Monat
Kost & Logis (im Haushalt der zu betreuenden Person)nicht extra
Reisekostenmeist im Honorar enthalten
Trinkgeld / Anerkennungfreiwillig

Mit guten Deutsch­kenntnissen, Erfahrung oder Spezialisierung (Demenz) liegen die Kosten im oberen Bereich, teils darüber.

Finanzierung: Sechs Quellen kombinieren

1. Pflegegeld – läuft monatlich, geht aufs Konto der pflege­bedürftigen Person und kann frei zur Finanzierung der Agentur genutzt werden (347 €–990 €).

2. Entlastungs­betrag (131 €/Monat) – bezahlbar an anerkannte Betreuungs­angebote. Achtung: Die Entsende-Agentur muss als anerkannter Anbieter nach Landesrecht zugelassen sein.

3. Verhinderungs­pflege (Teil des gemeinsamen Jahres­budgets von 3.539 €) – einsetzbar, wenn die Kraft eine pflegende Angehörige zeitweise vertritt.

4. Pflegehilfsmittel (42 €/Monat) – sichert die Verbrauchs­materialien.

5. Steuerliche Absetzbarkeit – die Agentur­kosten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG): 20 % der Kosten, max. 4.000 €/Jahr absetzbar.

6. Sozial­hilfe (Hilfe zur Pflege) – wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen.

Rechtliche Stolper­steine

  • Schein­selbst­ständigkeit: Wenn die Betreuungs­kraft de facto wie eine Angestellte arbeitet, drohen Nachzahlungen an Sozial­versicherungen.
  • Mindestlohn: Auch entsandte Kräfte müssen den deutschen Mindestlohn pro tatsächlicher Arbeitsstunde erhalten. Das ist seit Jahren Gegenstand von Klagen vor dem Bundesarbeits­gericht.
  • Sturm­fluchten der Vermittler: Manche Anbieter wechseln binnen Wochen die Firma – recherchieren Sie Bewertungen, Bestand und Mit­glied­schaft in Branchen­verbänden (z. B. VHBP).
  • Versicherungs­schutz: Eine private Haft­pflicht- und Unfall­versicherung für die Kraft ist Pflicht – fragen Sie die Agentur explizit nach Nachweisen.

Worauf bei der Agentur achten?

  • Mitglied in Branchen­verbänden (VHBP, BHSB)
  • Schriftlicher Vertrag mit deutschem Recht
  • Klare Aufschlüsselung von Lohn, Verpflegung, Reise­kosten
  • Vertretung im Krankheits- oder Urlaubs­fall der Kraft
  • Wechsel­möglichkeit der Betreuungs­person (bei Inkompatibilität)
  • Deutsch­sprachiger Ansprech­partner in Deutschland erreichbar

Häufige Fragen

Darf die Betreuungs­kraft medizinische Pflege übernehmen?

Nein. Behandlungs­pflege (Injektionen, Verband­wechsel, Medikamenten­dispensierung nach Arzt­verordnung) darf nur durch einen zugelassenen Pflege­dienst erbracht werden. Die Betreuungs­kraft übernimmt Grund­pflege (Hilfe beim Anziehen, Essen, Toilette) und Hauswirtschaft.

Wie lange bleibt eine Betreuungs­kraft?

Typisch sind 2–3 Monate am Stück, danach Ablöse durch eine andere Kraft. Manche Familien arbeiten mit fest rotierenden Teams von zwei Kräften, die sich abwechseln.

Was passiert bei längerer Krankheit der Kraft?

Eine seriöse Agentur stellt Ersatz innerhalb 24–72 Stunden. Klären Sie das vor Vertragsabschluss – es ist der Krisentest für die Qualität des Anbieters.


Letzte redaktionelle Prüfung: 13. Mai 2026 · Veröffentlicht: 22. April 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.