Häusliche Betreuung · Entsende-Modell
24-Stunden-Betreuung zu Hause: Kosten, Rechtsrahmen, Finanzierung 2026
Eine Betreuungskraft, die im Haushalt mitlebt — typischerweise aus Mittel-/Osteuropa. So funktioniert das Modell legal, was es kostet und wie Sie es finanzieren.
Jenny
Redaktion · Häusliche Pflege & Alltag
Geprüft: 13. Mai 2026
Die 24-Stunden-Betreuung ist kein eigenes Pflege-Konzept des Sozialgesetzbuchs, sondern ein Markt-Modell: Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft – meist über Vermittlungsagenturen aus Polen, Rumänien oder Bulgarien entsandt – übernimmt Hauswirtschaft, Gesellschaft und niederschwellige Betreuung. Pflege im Sinne des Pflegedienstrechts darf sie nicht selbständig durchführen.
Was bedeutet „24-Stunden-Betreuung” tatsächlich?
Der Begriff suggeriert Rund-um-die-Uhr-Pflege. Rechtlich ist das nicht zulässig:
- Die Betreuungskraft hat einen regulären Arbeitsvertrag mit Höchstarbeitszeiten (in Deutschland: max. 48 Stunden/Woche im Schnitt, idR 40).
- Sie ist anwesend und auf Abruf, arbeitet aber nicht 24 Stunden.
- Echte 24-Stunden-Pflege (vor allem nachts) erfordert Schichtmodelle mit mehreren Personen – nicht über das Entsende-Modell abbildbar.
Sinnvoll ist die 24-Stunden-Betreuung für Personen, die zwar nicht durchgehend Pflege brauchen, aber nicht allein sein können: Demenz im mittleren Stadium, schwankende Mobilität, akute Sturzgefahr, soziale Vereinsamung.
Die drei legalen Modelle
1. Entsende-Modell (am häufigsten)
Eine Agentur im EU-Ausland (vor allem Polen) entsendet eine Betreuungskraft nach Deutschland. Die Kraft bleibt in ihrem Heimatland sozialversichert (A1-Bescheinigung) und wird über die Agentur abgerechnet. Voraussetzung: legales Arbeitsverhältnis im Heimatland, Mindestlohn nach deutschem Recht.
2. Selbstständige Betreuung
Die Betreuungskraft arbeitet eigenständig als Gewerbetreibende und stellt Rechnungen. Vorteil: weniger Bürokratie. Risiko: Scheinselbstständigkeit, wenn die Kraft nur einen „Kunden” hat.
3. Anstellungs-Modell
Sie stellen die Betreuungskraft direkt an und führen Sozialabgaben in Deutschland ab. Aufwand: hoch (Lohnabrechnung, Arbeitsrecht, Urlaub). In der Praxis selten.
Typische Kosten
| Komponente | Größenordnung |
|---|---|
| Honorar der Agentur (Entsende-Modell) | 2.200 – 3.000 € pro Monat |
| Kost & Logis (im Haushalt der zu betreuenden Person) | nicht extra |
| Reisekosten | meist im Honorar enthalten |
| Trinkgeld / Anerkennung | freiwillig |
Mit guten Deutschkenntnissen, Erfahrung oder Spezialisierung (Demenz) liegen die Kosten im oberen Bereich, teils darüber.
Finanzierung: Sechs Quellen kombinieren
1. Pflegegeld – läuft monatlich, geht aufs Konto der pflegebedürftigen Person und kann frei zur Finanzierung der Agentur genutzt werden (347 €–990 €).
2. Entlastungsbetrag (131 €/Monat) – bezahlbar an anerkannte Betreuungsangebote. Achtung: Die Entsende-Agentur muss als anerkannter Anbieter nach Landesrecht zugelassen sein.
3. Verhinderungspflege (Teil des gemeinsamen Jahresbudgets von 3.539 €) – einsetzbar, wenn die Kraft eine pflegende Angehörige zeitweise vertritt.
4. Pflegehilfsmittel (42 €/Monat) – sichert die Verbrauchsmaterialien.
5. Steuerliche Absetzbarkeit – die Agenturkosten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG): 20 % der Kosten, max. 4.000 €/Jahr absetzbar.
6. Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) – wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen.
Rechtliche Stolpersteine
- Scheinselbstständigkeit: Wenn die Betreuungskraft de facto wie eine Angestellte arbeitet, drohen Nachzahlungen an Sozialversicherungen.
- Mindestlohn: Auch entsandte Kräfte müssen den deutschen Mindestlohn pro tatsächlicher Arbeitsstunde erhalten. Das ist seit Jahren Gegenstand von Klagen vor dem Bundesarbeitsgericht.
- Sturmfluchten der Vermittler: Manche Anbieter wechseln binnen Wochen die Firma – recherchieren Sie Bewertungen, Bestand und Mitgliedschaft in Branchenverbänden (z. B. VHBP).
- Versicherungsschutz: Eine private Haftpflicht- und Unfallversicherung für die Kraft ist Pflicht – fragen Sie die Agentur explizit nach Nachweisen.
Worauf bei der Agentur achten?
- Mitglied in Branchenverbänden (VHBP, BHSB)
- Schriftlicher Vertrag mit deutschem Recht
- Klare Aufschlüsselung von Lohn, Verpflegung, Reisekosten
- Vertretung im Krankheits- oder Urlaubsfall der Kraft
- Wechselmöglichkeit der Betreuungsperson (bei Inkompatibilität)
- Deutschsprachiger Ansprechpartner in Deutschland erreichbar
Häufige Fragen
Darf die Betreuungskraft medizinische Pflege übernehmen?
Nein. Behandlungspflege (Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentendispensierung nach Arztverordnung) darf nur durch einen zugelassenen Pflegedienst erbracht werden. Die Betreuungskraft übernimmt Grundpflege (Hilfe beim Anziehen, Essen, Toilette) und Hauswirtschaft.
Wie lange bleibt eine Betreuungskraft?
Typisch sind 2–3 Monate am Stück, danach Ablöse durch eine andere Kraft. Manche Familien arbeiten mit fest rotierenden Teams von zwei Kräften, die sich abwechseln.
Was passiert bei längerer Krankheit der Kraft?
Eine seriöse Agentur stellt Ersatz innerhalb 24–72 Stunden. Klären Sie das vor Vertragsabschluss – es ist der Krisentest für die Qualität des Anbieters.
Letzte redaktionelle Prüfung: 13. Mai 2026 · Veröffentlicht: 22. April 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.