Deutsche Pflegeleistungen

Pflegegrad · § 18 SGB XI

Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026

Formloser Antrag bei der Pflegekasse, Pflegetagebuch führen, MD-Termin vorbereiten — so kommen Sie zum Pflegegrad. Mit Vorlagen und Fristen.

Jannik

Jannik

Redaktion · Pflegeansprüche & Antragsverfahren

Geprüft: 11. Mai 2026

Ein älterer Mann legt eine Matratzenauflage auf ein Bett

Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt zu nahezu jeder Leistung der gesetzlichen Pflege­versicherung. Er ist formlos möglich – ein einziger Satz genügt – und kostet nichts. Die Bearbeitung dauert nach § 18 SGB XI in der Regel fünf Wochen, in dringenden Fällen auch kürzer. Wichtig: Der Anspruch gilt rückwirkend zum Tag der Antragstellung, nicht erst ab Bescheid.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Antragsberechtigt sind ausschließlich Versicherte selbst, ihre gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigte mit Voll­macht. Der Antrag geht an die Pflege­kasse, die zur Kranken­kasse der versicherten Person gehört (z. B. AOK, TK, Barmer). Bei privater Pflege­pflicht­versicherung ist es Ihre PKV bzw. deren Pflege­versicherer.

So formulieren Sie den Antrag:

Hiermit beantrage ich, [Name, Geburtsdatum, Versicherten­nummer], Leistungen aus der sozialen Pflege­versicherung nach dem SGB XI. Ich bitte um Begutachtung meiner Pflege­bedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst.

Datum, Unterschrift

Der Antrag kann per Brief, Fax, Online-Portal, E-Mail oder telefonisch gestellt werden. Bei telefonischer Antragstellung lassen Sie sich Eingangs­datum und Bearbeiter­name notieren und schicken Sie zusätzlich eine schriftliche Bestätigung hinterher.

Schritt 2: Antrags­unterlagen erhalten und ausfüllen

Innerhalb weniger Tage erhalten Sie ein ausführliches Formular Ihrer Pflege­kasse. Darin werden Angaben erfasst zu:

  • Anschrift und Wohnsituation
  • behandelnden Ärzten (mit Anschrift)
  • bereits laufenden Therapien und Rehas
  • bestehenden Pflege­diensten oder ambulanten Hilfen
  • Hilfsmitteln (Rollator, Pflegebett etc.)

Legen Sie dem Formular Kopien aller relevanten medizinischen Unterlagen bei: Arzt­briefe, Reha-Berichte, MRT-/CT-Befunde, Medikamenten­plan. Je vollständiger das Bild, desto besser kann der MD vorbereitet sein.

Schritt 3: Pflege­tagebuch führen – die wichtigste Vorbereitung

Das Pflege­tagebuch ist das mit Abstand wirkungsvollste Werkzeug. Es dokumentiert lückenlos, welche Hilfe in den sechs Modulen des Pflege­bedürftig­keits­begriffs nach § 14 SGB XI benötigt wird:

  1. Mobilität – Lage­wechsel, Transfer, Treppensteigen, Fortbewegung
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Erkennen von Personen, Orientierung, Gespräche
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – nächtliche Unruhe, Aggressivität, Ängste
  4. Selbst­versorgung – Waschen, Ankleiden, Essen, Toilette
  5. Bewältigung krankheits- oder therapie­bedingter Anforderungen – Medikamenten­gabe, Verband­wechsel, Arzt­besuche
  6. Gestaltung des Alltags­lebens und sozialer Kontakte – Tages­struktur, Kontakte halten

Notieren Sie über zwei volle Wochen, was die pflege­bedürftige Person nicht mehr allein kann, wer dabei hilft, wie lange es dauert und wie oft am Tag. Vorlagen liefern alle großen Pflege­kassen kostenfrei.

Schritt 4: Begutachtungs­termin durch den Medizinischen Dienst

Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK; bei Privat­versicherten der Dienst Medicproof) schickt einen Gutachter ins häusliche Umfeld – meist eine Pflege­fach­kraft oder Ärztin. Wie sich der Termin im Detail abspielt und worauf es ankommt, lesen Sie auf der Seite Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die sechs NBA-Module und ihre Gewichtung sind dort detailliert beschrieben.

Schritt 5: Bescheid prüfen – ggf. Widerspruch einlegen

Nach der Begutachtung erhalten Sie den Bescheid Ihrer Pflegekasse plus auf Anfrage das Gutachten selbst (rechtlich vorgesehen nach § 18 Abs. 3 SGB XI). Prüfen Sie:

  • Pflegegrad entspricht den dokumentierten Einschränkungen?
  • Punkte je Modul wurden korrekt vergeben?
  • Empfehlungen zu Rehabilitation und Prävention wurden berücksichtigt?

Bei zu niedrigem Pflegegrad oder Ablehnung: Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (siehe Widerspruch bei der Pflegekasse). Welche Geld­leistung Ihnen mit dem anerkannten Pflegegrad konkret zusteht, finden Sie in der Übersicht Pflegegrade 1–5 im Detail.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Gesetzlich vorgeschrieben sind maximal 25 Arbeitstage ab Antragseingang (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Hält die Pflegekasse diese Frist nicht ein, müssen sie pro angefangener Woche Verspätung 70 € an die antragstellende Person zahlen – unaufgefordert.

Was kostet die Antragstellung?

Nichts. Antrag, Begutachtung, Bescheid und ggf. Widerspruchs­verfahren sind gebührenfrei.

Kann ich den Antrag online stellen?

Ja. Fast alle Pflege­kassen bieten eigene Online-Portale oder Apps an, in denen Sie den Antrag stellen, Unterlagen hochladen und den Status verfolgen können.

Wer hilft beim Ausfüllen?

Die kostenfreie Pflege­beratung Ihrer Pflegekasse nach § 7a SGB XI. Sie hat innerhalb von zwei Wochen ab Antragstellung einen Beratungs­termin anzubieten – auf Wunsch zu Hause. Daneben helfen wohnort­nahe Pflege­stütz­punkte (in vielen Bundesländern) neutral und unabhängig.


Letzte redaktionelle Prüfung: 11. Mai 2026 · Veröffentlicht: 08. April 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.