Pflegegrad · § 18 SGB XI
Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026
Formloser Antrag bei der Pflegekasse, Pflegetagebuch führen, MD-Termin vorbereiten — so kommen Sie zum Pflegegrad. Mit Vorlagen und Fristen.
Jannik
Redaktion · Pflegeansprüche & Antragsverfahren
Geprüft: 11. Mai 2026
Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste Schritt zu nahezu jeder Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Er ist formlos möglich – ein einziger Satz genügt – und kostet nichts. Die Bearbeitung dauert nach § 18 SGB XI in der Regel fünf Wochen, in dringenden Fällen auch kürzer. Wichtig: Der Anspruch gilt rückwirkend zum Tag der Antragstellung, nicht erst ab Bescheid.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Versicherte selbst, ihre gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigte mit Vollmacht. Der Antrag geht an die Pflegekasse, die zur Krankenkasse der versicherten Person gehört (z. B. AOK, TK, Barmer). Bei privater Pflegepflichtversicherung ist es Ihre PKV bzw. deren Pflegeversicherer.
So formulieren Sie den Antrag:
Hiermit beantrage ich, [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer], Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI. Ich bitte um Begutachtung meiner Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst.
Datum, Unterschrift
Der Antrag kann per Brief, Fax, Online-Portal, E-Mail oder telefonisch gestellt werden. Bei telefonischer Antragstellung lassen Sie sich Eingangsdatum und Bearbeitername notieren und schicken Sie zusätzlich eine schriftliche Bestätigung hinterher.
Schritt 2: Antragsunterlagen erhalten und ausfüllen
Innerhalb weniger Tage erhalten Sie ein ausführliches Formular Ihrer Pflegekasse. Darin werden Angaben erfasst zu:
- Anschrift und Wohnsituation
- behandelnden Ärzten (mit Anschrift)
- bereits laufenden Therapien und Rehas
- bestehenden Pflegediensten oder ambulanten Hilfen
- Hilfsmitteln (Rollator, Pflegebett etc.)
Legen Sie dem Formular Kopien aller relevanten medizinischen Unterlagen bei: Arztbriefe, Reha-Berichte, MRT-/CT-Befunde, Medikamentenplan. Je vollständiger das Bild, desto besser kann der MD vorbereitet sein.
Schritt 3: Pflegetagebuch führen – die wichtigste Vorbereitung
Das Pflegetagebuch ist das mit Abstand wirkungsvollste Werkzeug. Es dokumentiert lückenlos, welche Hilfe in den sechs Modulen des Pflegebedürftigkeitsbegriffs nach § 14 SGB XI benötigt wird:
- Mobilität – Lagewechsel, Transfer, Treppensteigen, Fortbewegung
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Erkennen von Personen, Orientierung, Gespräche
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – nächtliche Unruhe, Aggressivität, Ängste
- Selbstversorgung – Waschen, Ankleiden, Essen, Toilette
- Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen – Medikamentengabe, Verbandwechsel, Arztbesuche
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – Tagesstruktur, Kontakte halten
Notieren Sie über zwei volle Wochen, was die pflegebedürftige Person nicht mehr allein kann, wer dabei hilft, wie lange es dauert und wie oft am Tag. Vorlagen liefern alle großen Pflegekassen kostenfrei.
Schritt 4: Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst
Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK; bei Privatversicherten der Dienst Medicproof) schickt einen Gutachter ins häusliche Umfeld – meist eine Pflegefachkraft oder Ärztin. Wie sich der Termin im Detail abspielt und worauf es ankommt, lesen Sie auf der Seite Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Die sechs NBA-Module und ihre Gewichtung sind dort detailliert beschrieben.
Schritt 5: Bescheid prüfen – ggf. Widerspruch einlegen
Nach der Begutachtung erhalten Sie den Bescheid Ihrer Pflegekasse plus auf Anfrage das Gutachten selbst (rechtlich vorgesehen nach § 18 Abs. 3 SGB XI). Prüfen Sie:
- Pflegegrad entspricht den dokumentierten Einschränkungen?
- Punkte je Modul wurden korrekt vergeben?
- Empfehlungen zu Rehabilitation und Prävention wurden berücksichtigt?
Bei zu niedrigem Pflegegrad oder Ablehnung: Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (siehe Widerspruch bei der Pflegekasse). Welche Geldleistung Ihnen mit dem anerkannten Pflegegrad konkret zusteht, finden Sie in der Übersicht Pflegegrade 1–5 im Detail.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Gesetzlich vorgeschrieben sind maximal 25 Arbeitstage ab Antragseingang (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Hält die Pflegekasse diese Frist nicht ein, müssen sie pro angefangener Woche Verspätung 70 € an die antragstellende Person zahlen – unaufgefordert.
Was kostet die Antragstellung?
Nichts. Antrag, Begutachtung, Bescheid und ggf. Widerspruchsverfahren sind gebührenfrei.
Kann ich den Antrag online stellen?
Ja. Fast alle Pflegekassen bieten eigene Online-Portale oder Apps an, in denen Sie den Antrag stellen, Unterlagen hochladen und den Status verfolgen können.
Wer hilft beim Ausfüllen?
Die kostenfreie Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse nach § 7a SGB XI. Sie hat innerhalb von zwei Wochen ab Antragstellung einen Beratungstermin anzubieten – auf Wunsch zu Hause. Daneben helfen wohnortnahe Pflegestützpunkte (in vielen Bundesländern) neutral und unabhängig.
Letzte redaktionelle Prüfung: 11. Mai 2026 · Veröffentlicht: 08. April 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.