Deutsche Pflegeleistungen

Pflegehilfsmittel · § 40 SGB XI

Pflege­hilfs­mittel zum Verbrauch: 42 € monatliche Pflegebox

Ab Pflegegrad 1: monatlich bis zu 42 € für Einmal­handschuhe, Desinfektion und Bettschutz. So beantragen Sie Ihre kostenfreie Pflegebox bei der Pflegekasse.

Jenny

Jenny

Redaktion · Häusliche Pflege & Alltag

Geprüft: 09. Mai 2026

Ein älterer Herr sitzt lächelnd in einem Sessel und hält eine Pflegebox mit verschiedenen Pflegeartikeln.

Pflege­bedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf Pflege­hilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflege­kasse übernimmt dafür monatlich bis zu 42 € – ohne Zuzahlung, ohne Rezept und unabhängig vom Pflegegrad. Voraussetzung ist lediglich ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 und die Pflege im häuslichen Umfeld.

Was zählt zu Pflege­hilfsmitteln zum Verbrauch?

Verbrauchs­hilfsmittel sind Produkte, die zur Pflege benötigt, dabei aber aufgebraucht werden. Anders als technische Hilfsmittel (z. B. Pflege­bett, Rollator) werden sie nicht zurück­gegeben. Konkret übernimmt die Pflegekasse:

  • Einmal­handschuhe (medizinisch oder Nitril)
  • Desinfektions­mittel für Hände und Flächen
  • Bett­schutz­einlagen (Einmal- oder mehrfach verwendbar)
  • Mund­schutz und Schutz­schürzen
  • Fingerlinge für Wund­versorgung

Diese Produkte werden monatlich als sogenannte Pflegebox geliefert. Wie die Box zusammen­gestellt wird, entscheiden Sie individuell – meist über ein Online-Formular des Anbieters.

So beantragen Sie die Pflegebox

Der Antrag läuft in der Regel über einen anerkannten Pflegebox-Anbieter, der die gesamte Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse übernimmt. Sie müssen also nicht selbst ein Formular an die Kasse schicken. Der Ablauf:

  1. Anbieter wählen. Wichtig: Der Anbieter muss eine Zulassung nach § 78 SGB XI besitzen (Pflege­hilfsmittel-Versorger).
  2. Antrag ausfüllen. Online-Formular mit Pflegegrad, Versicherten­daten und Einzugs­ermächtigung an die Pflegekasse.
  3. Box zusammen­stellen. Wählen Sie die gewünschten Produkte – das System hält die monatliche Summe automatisch unter 42 €.
  4. Lieferung erhalten. Die Box kommt monatlich bequem nach Hause; der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Pflegebox bei Pflege durch Angehörige

Auch wenn Sie selbst pflegen und keinen Pflege­dienst beauftragen, steht Ihnen die Pflegebox zu. Die Produkte helfen vor allem bei:

  • Inkontinenz­versorgung: Bett­schutz und Schutz­schürzen reduzieren Reinigungs­aufwand und schonen Wäsche.
  • Hygiene: Handschuhe und Desinfektion senken das Infektions­risiko – besonders bei Druckgeschwüren oder offenen Wunden.
  • Mobilisation: Schutz­einlagen für Roll­stuhl und Pflege­bett verlängern die Lebens­dauer von Polstern.

Was die Pflegebox nicht ersetzt

Die 42 €-Pauschale deckt ausschließlich Verbrauchs­materialien ab. Andere Hilfs­mittel laufen über separate Anträge:

BedarfAnspruchs­grundlageAnteil der Kasse
Pflegebett, Rollator, Toiletten­stuhlTechnische Pflege­hilfsmittel (§ 40 SGB XI)100 %, ggf. 10 % Zuzahlung (max. 25 €)
Hausnotruf-SystemMonatliche Pauschale der Pflegekasseabhängig vom Anbieter
Bad-/Treppen­umbauWohnumfeld­verbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI)bis zu 4.180 € je Maßnahme
Inkontinenz­produkte bei med. IndikationKranken­kasse (§ 33 SGB V)abhängig vom Hilfsmittel-Verzeichnis

Häufige Fragen

Brauche ich ein Rezept vom Arzt?

Nein. Anders als bei Hilfsmitteln aus der Kranken­versicherung ist kein ärztliches Rezept erforderlich. Der anerkannte Pflegegrad genügt als Nachweis.

Kann ich den Anbieter wechseln?

Ja. Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Kündigen Sie schriftlich beim alten Anbieter und stellen Sie beim neuen einen Antrag. Die Lieferung beginnt im Folgemonat.

Was, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?

Eine Ablehnung ist selten – kommt sie doch vor, prüfen Sie zunächst, ob der Pflegegrad korrekt anerkannt ist und die häusliche Pflege bestätigt wurde. Andernfalls können Sie formlos Widerspruch einlegen (Frist: 1 Monat ab Bescheid).


Letzte redaktionelle Prüfung: 09. Mai 2026 · Veröffentlicht: 22. Februar 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.