Pflegehilfsmittel · § 40 SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € monatliche Pflegebox
Ab Pflegegrad 1: monatlich bis zu 42 € für Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutz. So beantragen Sie Ihre kostenfreie Pflegebox bei der Pflegekasse.
Jenny
Redaktion · Häusliche Pflege & Alltag
Geprüft: 09. Mai 2026
Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pflegekasse übernimmt dafür monatlich bis zu 42 € – ohne Zuzahlung, ohne Rezept und unabhängig vom Pflegegrad. Voraussetzung ist lediglich ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 und die Pflege im häuslichen Umfeld.
Was zählt zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?
Verbrauchshilfsmittel sind Produkte, die zur Pflege benötigt, dabei aber aufgebraucht werden. Anders als technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Rollator) werden sie nicht zurückgegeben. Konkret übernimmt die Pflegekasse:
- Einmalhandschuhe (medizinisch oder Nitril)
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Bettschutzeinlagen (Einmal- oder mehrfach verwendbar)
- Mundschutz und Schutzschürzen
- Fingerlinge für Wundversorgung
Diese Produkte werden monatlich als sogenannte Pflegebox geliefert. Wie die Box zusammengestellt wird, entscheiden Sie individuell – meist über ein Online-Formular des Anbieters.
So beantragen Sie die Pflegebox
Der Antrag läuft in der Regel über einen anerkannten Pflegebox-Anbieter, der die gesamte Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse übernimmt. Sie müssen also nicht selbst ein Formular an die Kasse schicken. Der Ablauf:
- Anbieter wählen. Wichtig: Der Anbieter muss eine Zulassung nach § 78 SGB XI besitzen (Pflegehilfsmittel-Versorger).
- Antrag ausfüllen. Online-Formular mit Pflegegrad, Versichertendaten und Einzugsermächtigung an die Pflegekasse.
- Box zusammenstellen. Wählen Sie die gewünschten Produkte – das System hält die monatliche Summe automatisch unter 42 €.
- Lieferung erhalten. Die Box kommt monatlich bequem nach Hause; der Anbieter rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Pflegebox bei Pflege durch Angehörige
Auch wenn Sie selbst pflegen und keinen Pflegedienst beauftragen, steht Ihnen die Pflegebox zu. Die Produkte helfen vor allem bei:
- Inkontinenzversorgung: Bettschutz und Schutzschürzen reduzieren Reinigungsaufwand und schonen Wäsche.
- Hygiene: Handschuhe und Desinfektion senken das Infektionsrisiko – besonders bei Druckgeschwüren oder offenen Wunden.
- Mobilisation: Schutzeinlagen für Rollstuhl und Pflegebett verlängern die Lebensdauer von Polstern.
Was die Pflegebox nicht ersetzt
Die 42 €-Pauschale deckt ausschließlich Verbrauchsmaterialien ab. Andere Hilfsmittel laufen über separate Anträge:
| Bedarf | Anspruchsgrundlage | Anteil der Kasse |
|---|---|---|
| Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl | Technische Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI) | 100 %, ggf. 10 % Zuzahlung (max. 25 €) |
| Hausnotruf-System | Monatliche Pauschale der Pflegekasse | abhängig vom Anbieter |
| Bad-/Treppenumbau | Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Inkontinenzprodukte bei med. Indikation | Krankenkasse (§ 33 SGB V) | abhängig vom Hilfsmittel-Verzeichnis |
Häufige Fragen
Brauche ich ein Rezept vom Arzt?
Nein. Anders als bei Hilfsmitteln aus der Krankenversicherung ist kein ärztliches Rezept erforderlich. Der anerkannte Pflegegrad genügt als Nachweis.
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ja. Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Kündigen Sie schriftlich beim alten Anbieter und stellen Sie beim neuen einen Antrag. Die Lieferung beginnt im Folgemonat.
Was, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?
Eine Ablehnung ist selten – kommt sie doch vor, prüfen Sie zunächst, ob der Pflegegrad korrekt anerkannt ist und die häusliche Pflege bestätigt wurde. Andernfalls können Sie formlos Widerspruch einlegen (Frist: 1 Monat ab Bescheid).
Letzte redaktionelle Prüfung: 09. Mai 2026 · Veröffentlicht: 22. Februar 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.