Themenbereich
Pflegegrad
Wer bekommt einen Pflegegrad und wie wird er festgestellt? Antrag, Begutachtung und Widerspruch verständlich erklärt.
Themen in diesem Bereich
5 Übersichten und Detailseiten
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Pflegegrad-Rechner
Schnell-Einschätzung über unseren Partner sanus plus.
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Pflegegrad beantragen
Formloser Antrag, Pflegetagebuch, Fristen.
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Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Was die Gutachter prüfen — und wie Sie sich vorbereiten.
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Pflegegrad 1 bis 5 im Detail
Punkte, Module, Leistungsbeträge — §§ 14, 15 SGB XI.
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Widerspruch & Höherstufung
Was tun bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung?
Wie kommt man zum Pflegegrad?
Der Pflegegrad ist die Grundlage für nahezu jede Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wer pflegebedürftig ist im Sinne des § 14 SGB XI – also auf Hilfe in mindestens einem der sechs gesetzlich festgelegten Lebensbereiche angewiesen – kann einen Pflegegrad beantragen. Die Einstufung in Pflegegrad 1 bis 5 erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems.
Über die oben verlinkten Detailseiten führen wir Sie Schritt für Schritt durch Antrag, Begutachtungstermin, Pflegetagebuch und – falls nötig – Widerspruch. Den ersten Eindruck Ihrer voraussichtlichen Einstufung können Sie über den Pflegegrad-Rechner unseres Partners sanus plus ↗ bekommen.