Deutsche Pflegeleistungen

Themenbereich

Pflegegrad

Wer bekommt einen Pflegegrad und wie wird er festgestellt? Antrag, Begutachtung und Widerspruch verständlich erklärt.

Drei Personen sitzen an einem Tisch und besprechen Dokumente. Eine Frau in einem blauen Blazer hält ein Blatt Papier und lächelt.

Wie kommt man zum Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist die Grundlage für nahezu jede Leistung der gesetzlichen Pflege­versicherung. Wer pflege­bedürftig ist im Sinne des § 14 SGB XI – also auf Hilfe in mindestens einem der sechs gesetzlich festgelegten Lebens­bereiche angewiesen – kann einen Pflegegrad beantragen. Die Einstufung in Pflegegrad 1 bis 5 erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punkte­systems.

Über die oben verlinkten Detail­seiten führen wir Sie Schritt für Schritt durch Antrag, Begutachtungs­termin, Pflege­tagebuch und – falls nötig – Widerspruch. Den ersten Eindruck Ihrer voraussichtlichen Einstufung können Sie über den Pflegegrad-Rechner unseres Partners sanus plus ↗ bekommen.