Teilstationäre Pflege · § 41 SGB XI
Tagespflege & Nachtpflege: Teilstationäre Versorgung 2026
Tagespflege bringt Struktur und entlastet Angehörige, Nachtpflege überbrückt schwierige Nachtstunden. Mit aktuellen Leistungsbeträgen 2026 nach Pflegegrad.
Jannik
Redaktion · Pflegeansprüche & Antragsverfahren
Geprüft: 12. Mai 2026
Bei Tages- und Nachtpflege verbringt die pflegebedürftige Person einen Teil des Tages oder der Nacht in einer teilstationären Einrichtung. Sie wird dort versorgt, betreut und – idealerweise – auch aktiviert. Den Rest der Zeit lebt sie zu Hause. Das ist besonders wertvoll, wenn die häusliche Pflege tagsüber wegen Berufstätigkeit der Angehörigen schwer zu organisieren ist – oder wenn Schlafstörungen die Nächte unmöglich machen.
Was ist teilstationäre Pflege?
Teilstationär heißt: Die pflegebedürftige Person verbringt mehrere Stunden täglich (Tagespflege) oder die Nacht (Nachtpflege) in einer professionell geführten Einrichtung – etwa 8–10 Stunden tagsüber. Versorgung umfasst:
- pflegerische Grundversorgung (Hilfe bei Toilette, Essen, Mobilisation)
- Mahlzeiten
- soziale Aktivierung (Spiele, Gymnastik, Gespräche)
- Beschäftigungstherapie
- in vielen Einrichtungen Fahrdienst zur Tür
Nachtpflege ist besonders bei Demenz mit nächtlichem Umherwandern, bei medizinisch notwendiger Überwachung oder zur Entlastung der pflegenden Angehörigen sinnvoll – in der Praxis aber deutlich seltener als Tagespflege.
Leistungsbeträge 2026 nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Monatlich bis zu |
|---|---|
| 2 | 721 € |
| 3 | 1.357 € |
| 4 | 1.685 € |
| 5 | 2.085 € |
Pflegegrad 1 hat keinen eigenen Tagespflege-Anspruch, kann den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich aber für teilstationäre Angebote einsetzen.
Der wichtigste Vorteil: Pflegegeld bleibt voll erhalten
Anders als bei der vollstationären Versorgung wird das Pflegegeld nicht gekürzt, wenn Sie Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen. Auch die Pflegesachleistung bleibt in voller Höhe nutzbar. Die teilstationäre Leistung ist also additiv – ein eigenes Budget, das nicht mit anderen Leistungen verrechnet wird.
Eigenanteile bei der Tagespflege
Wie in der vollstationären Pflege übernimmt die Kasse nur die pflegebedingten Aufwendungen. Selbst zu tragen sind:
- Unterkunfts- und Verpflegungskosten (typisch 8–15 € pro Tag, je nach Einrichtung)
- Investitionskosten (Anteil für Gebäude, Möbel; oft 5–10 € pro Tag)
- ggf. Fahrtkosten, wenn der Bringdienst nicht inklusive ist
Diese Eigenanteile lassen sich mit dem Entlastungsbetrag (131 €/Monat) verringern.
Geeignete Einrichtungen finden
Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen brauchen einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen (§ 72 SGB XI). Listen finden Sie:
- bei Ihrer Pflegekasse
- auf der AOK-Pflegenavigation oder den entsprechenden Portalen anderer Kassen
- bei Pflegestützpunkten und kommunalen Seniorenbüros
Achten Sie auf:
- ein strukturiertes Aktivierungsprogramm (nicht nur „Aufbewahrung”)
- ein Demenz-Konzept, falls relevant
- gute Erreichbarkeit (Fahrdienst, Fahrtdauer)
- transparente Eigenanteile im Vertrag
So beantragen Sie Tagespflege
- Antrag bei der Pflegekasse stellen – meist genügt ein formloser Hinweis, dass Sie Tagespflege in Anspruch nehmen möchten.
- Einrichtung wählen und Vertrag schließen.
- Direktabrechnung der pflegebedingten Kosten zwischen Einrichtung und Pflegekasse.
- Eigenanteile über monatliche Rechnung der Einrichtung.
Häufige Fragen
Wie oft pro Woche darf ich Tagespflege nutzen?
So oft, wie das monatliche Budget reicht. Bei Pflegegrad 3 sind das etwa 13–17 Tage pro Monat, bei Pflegegrad 5 entsprechend mehr.
Kann ich Tages- und Nachtpflege kombinieren?
Ja, der Anspruch nach § 41 SGB XI umfasst beides. Das gemeinsame monatliche Budget bleibt gleich, Sie entscheiden über die Aufteilung.
Was, wenn die Einrichtung im Urlaub ist?
Schließzeiten der Tagespflege sind kein Grund zur Sorge: Sie können in dieser Zeit Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, um die Versorgung zu sichern.
Letzte redaktionelle Prüfung: 12. Mai 2026 · Veröffentlicht: 04. März 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.