Vollstationäre Pflege · § 43 SGB XI
Vollstationäre Pflege: Pflegeheim, Eigenanteil, Leistungszuschläge 2026
Wenn ein Pflegeheim notwendig wird: Leistungsbeträge der Pflegekasse 805 € bis 2.096 €, Eigenanteile, Leistungszuschläge nach Verweildauer.
Jannik
Redaktion · Pflegeansprüche & Antragsverfahren
Geprüft: 12. Mai 2026
Wenn die häusliche Pflege nicht mehr möglich ist, übernimmt die Pflegeversicherung pauschale Leistungen für die vollstationäre Versorgung in einem zugelassenen Pflegeheim. Die Kasse zahlt einen festen monatlichen Betrag pro Pflegegrad – die Differenz zu den tatsächlichen Heimkosten („Eigenanteil”) trägt die pflegebedürftige Person selbst. Seit 2022 reduzieren gestaffelte Leistungszuschläge den Eigenanteil je länger der Aufenthalt dauert.
Leistungsbeträge der Pflegekasse 2026
| Pflegegrad | Pauschale der Pflegekasse pro Monat |
|---|---|
| 1 | 131 € (Zuschuss) |
| 2 | 805 € |
| 3 | 1.319 € |
| 4 | 1.855 € |
| 5 | 2.096 € |
Diese Beträge fließen direkt an die Pflegeeinrichtung, nicht auf Ihr Konto.
Aus welchen Kostenarten setzt sich der Heimplatz zusammen?
Der monatliche Gesamtpreis im Pflegeheim besteht aus mehreren Komponenten:
| Kostenart | Wer zahlt? | Größenordnung |
|---|---|---|
| Pflegebedingte Aufwendungen | Pflegekasse (pauschal) + Eigenanteil | abhängig vom Heim |
| Unterkunft & Verpflegung | Bewohner selbst | 800–1.300 € / Monat |
| Investitionskosten (Gebäude, Möbel) | Bewohner selbst | 400–700 € / Monat |
| Ausbildungsumlage | Bewohner selbst | 50–150 € / Monat |
Den von Ihnen zu zahlenden Pflegeanteil nennt man „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil” (EEE) – er ist für alle Bewohner desselben Heims gleich, unabhängig vom Pflegegrad (Ausnahme: PG 1).
Leistungszuschläge ab dem ersten Monat
Seit dem 1. Januar 2022 gibt es gestaffelte Zuschläge auf den Eigenanteil. Sie reduzieren mit zunehmender Verweildauer den pflegebedingten Teil Ihres Eigenanteils:
| Aufenthaltsdauer | Zuschlag der Pflegekasse |
|---|---|
| Bis 12 Monate | 15 % |
| 13 bis 24 Monate | 30 % |
| 25 bis 36 Monate | 50 % |
| Ab 37 Monate | 75 % |
Beispiel: Wer 3 Jahre im Heim lebt und 1.500 € Pflege-Eigenanteil zahlt, bekommt davon 750 € als Leistungszuschlag erstattet – die effektive Belastung sinkt also stark.
Was passiert mit dem Pflegegeld?
Im vollstationären Heim entfällt das Pflegegeld komplett – schließlich übernimmt die Pflegekasse die Pflegekosten direkt. Auch Sachleistung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind im Heim nicht mehr abrufbar.
Erhalten bleiben der monatliche Anspruch auf:
- 42 € Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (innerhalb des Heims oft inkludiert)
- 131 € Entlastungsbetrag – wenn Sie zusätzliche Betreuungsangebote nutzen
Wenn das Geld nicht reicht: Hilfe zur Pflege
Wenn Einkommen und Vermögen den Heimplatz nicht decken, springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII ein. Voraussetzung:
- Schonvermögen: 10.000 € pro Person; ein selbstbewohntes Haus bleibt unberührt, wenn Ehepartner darin lebt.
- Einkommenseinsatz: Renten und sonstige Einkommen werden bis auf einen kleinen Freibetrag (Taschengeld ca. 135 €/Monat) eingesetzt.
- Elternunterhalt: Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020 werden Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € zum Unterhalt herangezogen.
Heimplatz finden – worauf achten?
- Lage in der Nähe von Angehörigen
- Spezialisierung (Demenz, Wachkoma, Beatmung) bei Bedarf
- Personalschlüssel und Qualifikation
- Hauseigene MD-Bewertung (öffentlich einsehbar)
- Transparenter Vertrag zu Eigenanteilen und Leistungszuschlägen
- Probewohnen möglich? Viele Heime bieten Kurzzeitpflege als Schnupperaufenthalt an
Listen zugelassener Heime: Pflegekasse, AOK-Pflegenavigation, regionale Pflegestützpunkte.
Häufige Fragen
Kann ich den Heimplatz selbst wählen?
Ja. Die Pflegeversicherung zahlt den pauschalen Pflegeanteil in jedem zugelassenen Heim in Deutschland – nicht nur an Ihrem Wohnort.
Was passiert bei Krankenhausaufenthalt aus dem Heim heraus?
Heimplatz und alle Leistungen bleiben für die Dauer des Klinikaufenthalts erhalten. Eine Kündigungsfrist gilt nur, wenn der Aufenthalt voraussichtlich länger als drei Monate dauert.
Kann ich aus dem Heim wieder nach Hause?
Grundsätzlich ja. Bei Rückkehr in die häusliche Pflege leben alle ambulanten Leistungen (Pflegegeld, Sachleistung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege) wieder auf – ohne neuen Antrag.
Letzte redaktionelle Prüfung: 12. Mai 2026 · Veröffentlicht: 04. März 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.