Deutsche Pflegeleistungen

Geld­leistungen · §§ 36–38 SGB XI

Pflegegeld und Pflege­sachleistung: Höhe, Auszahlung, Kombination

Wie viel Pflegegeld steht Ihnen 2026 zu? Welche Sachleistung erhalten Sie vom Pflegedienst? Und wie kombinieren Sie beide Leistungen sinnvoll?

Jenny

Jenny

Redaktion · Häusliche Pflege & Alltag

Geprüft: 09. Mai 2026

Eine Pflegekraft besucht eine ältere Dame zu Hause und gibt ihr ein Tablet.

Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann zwischen zwei Geld­leistungen wählen – oder beide miteinander kombinieren. Welche Lösung sich rechnet, hängt davon ab, wer die Pflege tatsächlich übernimmt: Angehörige zu Hause, ein ambulanter Pflege­dienst oder eine Mischung aus beidem.

Die Leistungs­beträge 2026 im Überblick

Pflegegeld und Sach­leistung pro Pflegegrad – monatliche Beträge (Werte 2025 gelten unverändert 2026)
Pflegegrad Pflegegeld Pflege­sach­leistung Tages-/Nachtpflege Voll­stationär
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit 131 €
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung 347 € 796 € 721 € 805 €
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung 599 € 1.497 € 1.357 € 1.319 €
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung 800 € 1.859 € 1.685 € 1.855 €
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen 990 € 2.299 € 2.085 € 2.096 €

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Übersicht Leistungs­beträge 2025 (PDF) ↗ (Stand 22.07.2025).

In Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Sach­leistung – wohl aber den Entlastungs­betrag von 131 € monatlich und den Anspruch auf Pflege­hilfsmittel zum Verbrauch.

Wann lohnt sich Pflegegeld?

Pflegegeld eignet sich, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige im häuslichen Umfeld erfolgt. Das Geld wird zum 1. eines Monats überwiesen und kann frei verwendet werden – etwa, um die pflegende Person finanziell zu entlasten oder kleine Hilfen zu bezahlen (Einkäufe, Fahrten, Haushalts­hilfe).

Damit das Pflegegeld weiterhin gezahlt wird, müssen Sie regelmäßig einen sogenannten Beratungs­einsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch nehmen – durchgeführt von einem zugelassenen Pflege­dienst oder einer anerkannten Beratungs­stelle. Die Häufigkeit ist gesetzlich geregelt:

PflegegradHäufigkeit Beratungs­einsatz
2 und 3alle 6 Monate (halbjährlich)
4 und 5alle 3 Monate (vierteljährlich)

Wann lohnt sich die Sach­leistung?

Die Sach­leistung deckt Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflege­dienstes ab – beispielsweise Körper­pflege, Mobilisation, Medikamenten­gabe oder Hilfe beim Essen. Sie ist die richtige Wahl, wenn:

  • Angehörige berufstätig sind oder weit entfernt wohnen,
  • die pflegerische Versorgung medizinisch anspruchsvoll ist,
  • regelmäßige Behandlungs­pflege (z. B. Wund­versorgung) nötig ist.

Pflege­dienst und Pflegekasse rechnen direkt miteinander ab. Reicht die Sach­leistung nicht aus, übernehmen Sie Mehrkosten selbst oder beantragen ergänzend Leistungen aus dem Entlastungs­betrag.

So funktioniert die Kombinations­leistung

Die Kombinations­leistung nach § 38 SGB XI ist die in der Praxis häufigste Konstellation. Sie nutzen einen Teil der Sach­leistung über den Pflege­dienst – den Rest erhalten Sie anteilig als Pflegegeld.

Wichtig: Die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Sach­leistung wird für ein halbes Jahr verbindlich festgelegt (§ 38 Satz 2 SGB XI). Eine kurz­fristige Änderung ist nur in Ausnahmen möglich – planen Sie also realistisch.

Auszahlung, Steuern und Pfändung

  • Pflegegeld ist steuerfrei, wenn es an pflegende Angehörige weitergegeben wird (§ 3 Nr. 36 EStG).
  • Pflegegeld ist nicht pfändbar und wird bei der Bedarfs­berechnung von Sozial­hilfe nur begrenzt berücksichtigt.
  • Pflegegeld wird rückwirkend ab Antragstellung gezahlt, nicht ab Bescheid­datum. Antragsdatum = Anspruchsdatum.

Häufige Fragen

Kann ich von Pflegegeld auf Sach­leistung wechseln?

Ja, jederzeit. Teilen Sie der Pflegekasse die Änderung mit. Die Umstellung erfolgt zum folgenden Monats­ersten.

Was passiert bei Krankenhaus­aufenthalt?

Pflegegeld wird die ersten vier Wochen eines Krankenhaus- oder Reha­aufenthalts weiter­bezahlt. Danach ruht die Zahlung, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen wird.

Bekomme ich Pflegegeld auch im Pflegeheim?

Nein. Bei voll­stationärer Pflege gilt der pauschale Heim­zuschuss (805 € bis 2.096 € monatlich, abhängig vom Pflegegrad) – Pflegegeld entfällt.


Letzte redaktionelle Prüfung: 09. Mai 2026 · Veröffentlicht: 18. März 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.