Geldleistungen · §§ 36–38 SGB XI
Pflegegeld und Pflegesachleistung: Höhe, Auszahlung, Kombination
Wie viel Pflegegeld steht Ihnen 2026 zu? Welche Sachleistung erhalten Sie vom Pflegedienst? Und wie kombinieren Sie beide Leistungen sinnvoll?
Jenny
Redaktion · Häusliche Pflege & Alltag
Geprüft: 09. Mai 2026
Wer einen anerkannten Pflegegrad hat, kann zwischen zwei Geldleistungen wählen – oder beide miteinander kombinieren. Welche Lösung sich rechnet, hängt davon ab, wer die Pflege tatsächlich übernimmt: Angehörige zu Hause, ein ambulanter Pflegedienst oder eine Mischung aus beidem.
Die Leistungsbeträge 2026 im Überblick
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Tages-/Nachtpflege | Vollstationär |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit | – | – | – | 131 € |
| Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung | 347 € | 796 € | 721 € | 805 € |
| Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung | 599 € | 1.497 € | 1.357 € | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung | 800 € | 1.859 € | 1.685 € | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 990 € | 2.299 € | 2.085 € | 2.096 € |
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Übersicht Leistungsbeträge 2025 (PDF) ↗ (Stand 22.07.2025).
In Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Sachleistung – wohl aber den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich und den Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Wann lohnt sich Pflegegeld?
Pflegegeld eignet sich, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige im häuslichen Umfeld erfolgt. Das Geld wird zum 1. eines Monats überwiesen und kann frei verwendet werden – etwa, um die pflegende Person finanziell zu entlasten oder kleine Hilfen zu bezahlen (Einkäufe, Fahrten, Haushaltshilfe).
Damit das Pflegegeld weiterhin gezahlt wird, müssen Sie regelmäßig einen sogenannten Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch nehmen – durchgeführt von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle. Die Häufigkeit ist gesetzlich geregelt:
| Pflegegrad | Häufigkeit Beratungseinsatz |
|---|---|
| 2 und 3 | alle 6 Monate (halbjährlich) |
| 4 und 5 | alle 3 Monate (vierteljährlich) |
Wann lohnt sich die Sachleistung?
Die Sachleistung deckt Leistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes ab – beispielsweise Körperpflege, Mobilisation, Medikamentengabe oder Hilfe beim Essen. Sie ist die richtige Wahl, wenn:
- Angehörige berufstätig sind oder weit entfernt wohnen,
- die pflegerische Versorgung medizinisch anspruchsvoll ist,
- regelmäßige Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung) nötig ist.
Pflegedienst und Pflegekasse rechnen direkt miteinander ab. Reicht die Sachleistung nicht aus, übernehmen Sie Mehrkosten selbst oder beantragen ergänzend Leistungen aus dem Entlastungsbetrag.
So funktioniert die Kombinationsleistung
Die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI ist die in der Praxis häufigste Konstellation. Sie nutzen einen Teil der Sachleistung über den Pflegedienst – den Rest erhalten Sie anteilig als Pflegegeld.
Wichtig: Die Aufteilung zwischen Pflegegeld und Sachleistung wird für ein halbes Jahr verbindlich festgelegt (§ 38 Satz 2 SGB XI). Eine kurzfristige Änderung ist nur in Ausnahmen möglich – planen Sie also realistisch.
Auszahlung, Steuern und Pfändung
- Pflegegeld ist steuerfrei, wenn es an pflegende Angehörige weitergegeben wird (§ 3 Nr. 36 EStG).
- Pflegegeld ist nicht pfändbar und wird bei der Bedarfsberechnung von Sozialhilfe nur begrenzt berücksichtigt.
- Pflegegeld wird rückwirkend ab Antragstellung gezahlt, nicht ab Bescheiddatum. Antragsdatum = Anspruchsdatum.
Häufige Fragen
Kann ich von Pflegegeld auf Sachleistung wechseln?
Ja, jederzeit. Teilen Sie der Pflegekasse die Änderung mit. Die Umstellung erfolgt zum folgenden Monatsersten.
Was passiert bei Krankenhausaufenthalt?
Pflegegeld wird die ersten vier Wochen eines Krankenhaus- oder Rehaaufenthalts weiterbezahlt. Danach ruht die Zahlung, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen wird.
Bekomme ich Pflegegeld auch im Pflegeheim?
Nein. Bei vollstationärer Pflege gilt der pauschale Heimzuschuss (805 € bis 2.096 € monatlich, abhängig vom Pflegegrad) – Pflegegeld entfällt.
Letzte redaktionelle Prüfung: 09. Mai 2026 · Veröffentlicht: 18. März 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.