Pflegekurse · § 45 SGB XI
Pflegekurse für Angehörige: Kostenfrei lernen, sicher pflegen
Pflegekurse vermitteln Praxis-Wissen für die häusliche Pflege — von Lagerung über Mobilisation bis Demenz. Komplett kostenfrei, gesetzlich verankert in § 45 SGB XI.
Jenny
Redaktion · Häusliche Pflege & Alltag
Geprüft: 13. Mai 2026
Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ist meist unvorhergesehen – und die meisten Pflegenden lernen alles on the job. Damit das nicht zu Lasten der Pflegequalität oder der eigenen Gesundheit geht, finanziert die Pflegeversicherung nach § 45 SGB XI kostenfreie Pflegekurse und individuelle Schulungen zu Hause.
Was bringt ein Pflegekurs?
Ein guter Pflegekurs adressiert die drei häufigsten Stolpersteine pflegender Angehöriger:
- Technik: Wie wird eine bettlägerige Person sicher mobilisiert, ohne dass Pflegende sich den Rücken zerschießen?
- Krankheitsbilder: Wie reagiere ich richtig auf Demenz-bedingte Unruhe? Wie erkenne ich einen Schlaganfall, wie eine Überzuckerung?
- Eigenfürsorge: Wie organisiere ich mich, um nicht auszubrennen? Welche Auszeiten stehen mir zu?
Konkrete Modul-Themen, die typischerweise behandelt werden:
- Grundlagen der häuslichen Pflege und Pflegeversicherung
- Lagerung im Bett, Druckgeschwüre vermeiden
- Hilfsmittel sicher einsetzen (Pflegebett, Lifter, Rollator)
- Hygiene, Händedesinfektion, Umgang mit Inkontinenz
- Medikamentengabe und Nebenwirkungen erkennen
- Ernährung und Schluckstörungen
- Demenz: Kommunikation und Tagesstruktur
- Notfälle: Sturz, Bewusstlosigkeit, Krampfanfall
- Gespräch mit Ärzten, Pflegediensten und Behörden
- Selbstpflege und Burnout-Prävention
Gruppenkurs vs. Schulung zu Hause
Sie können sich entscheiden – oder beide Formate kombinieren:
Gruppenkurs
Klassisch ein Wochenend- oder Abendseminar (8–24 Stunden insgesamt). Vorteile: Austausch mit anderen Pflegenden, breites Themenspektrum, oft mit Praxis-Übungen am Modellbett. Nachteil: Termin- und Anreise-Aufwand.
Individuelle Schulung in der häuslichen Umgebung
Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause und schult konkret an der Pflegesituation Ihres Angehörigen. Besonders sinnvoll bei spezifischen Herausforderungen (Wachkoma, ALS, schwere Demenz) oder wenn der Gruppenkurs örtlich schwer erreichbar ist.
Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt nach § 45 SGB XI ist jede Person, die sich um eine pflegebedürftige Person kümmert – also auch:
- Nachbarn und Freunde
- ehrenamtlich tätige Personen
- Personen, die einen Angehörigen noch nicht aktiv pflegen, aber sich vorbereiten wollen
Voraussetzung ist nicht ein anerkannter Pflegegrad der zu pflegenden Person.
Wo gibt es Pflegekurse?
Anbieter sind:
- Pflegekassen selbst (eigene Schulungszentren)
- Wohlfahrtsverbände: Caritas, Diakonie, AWO, DRK, Johanniter, Malteser
- Volkshochschulen (oft in Kooperation mit Pflegekassen)
- Pflegedienste: einzelne ambulante Pflegedienste bieten Schulungen für ihre Kunden
- Online: Zunehmend auch digital, z. B. Curendo, mein-pflegekurs.de
Eine Übersicht regionaler Anbieter führt jede Pflegekasse auf Anfrage.
So melden Sie sich an
- Anbieter wählen (Pflegekasse oder Wohlfahrtsverband).
- Direkt anmelden – meist ohne separaten Antrag bei der Pflegekasse, da Kursanbieter die Abrechnung übernehmen.
- Bei Online-Kursen und Kostenübernahme: kurze Anmeldung bei der Pflegekasse, dass Sie einen kostenfreien Kurs nach § 45 SGB XI in Anspruch nehmen möchten.
Häufige Fragen
Bekomme ich auch einen Pflegekurs, wenn ich noch nicht pflege?
Ja. Auch zur Vorbereitung – etwa wenn ein Elternteil sich gesundheitlich verschlechtert – können Sie kostenfrei einen Kurs besuchen.
Wie lange dauert ein Pflegekurs?
Gruppenkurse umfassen typisch 8 bis 24 Unterrichtsstunden, verteilt auf mehrere Termine. Individuelle Schulungen zu Hause sind meist 2–3 Termine à 90 Minuten.
Gibt es Online-Pflegekurse?
Ja, immer mehr. Achten Sie auf eine Anerkennung als kostenübernahmefähiger Kurs nach § 45 SGB XI – die Pflegekasse muss vorab bestätigen, dass die Kosten übernommen werden.
Letzte redaktionelle Prüfung: 13. Mai 2026 · Veröffentlicht: 29. April 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.