Deutsche Pflegeleistungen

Pflegekurse · § 45 SGB XI

Pflegekurse für Angehörige: Kostenfrei lernen, sicher pflegen

Pflegekurse vermitteln Praxis-Wissen für die häusliche Pflege — von Lagerung über Mobilisation bis Demenz. Komplett kostenfrei, gesetzlich verankert in § 45 SGB XI.

Jenny

Jenny

Redaktion · Häusliche Pflege & Alltag

Geprüft: 13. Mai 2026

Eine Pflegekraft besucht eine ältere Dame zu Hause und gibt ihr ein Tablet.

Pflege­bedürftigkeit eines Angehörigen ist meist unvorhergesehen – und die meisten Pflegenden lernen alles on the job. Damit das nicht zu Lasten der Pflege­qualität oder der eigenen Gesundheit geht, finanziert die Pflege­versicherung nach § 45 SGB XI kostenfreie Pflege­kurse und individuelle Schulungen zu Hause.

Was bringt ein Pflegekurs?

Ein guter Pflegekurs adressiert die drei häufigsten Stolper­steine pflegender Angehöriger:

  • Technik: Wie wird eine bett­lägerige Person sicher mobilisiert, ohne dass Pflegende sich den Rücken zerschießen?
  • Krankheits­bilder: Wie reagiere ich richtig auf Demenz-bedingte Unruhe? Wie erkenne ich einen Schlag­anfall, wie eine Über­zuckerung?
  • Eigenfürsorge: Wie organisiere ich mich, um nicht auszubrennen? Welche Auszeiten stehen mir zu?

Konkrete Modul-Themen, die typischerweise behandelt werden:

  • Grundlagen der häuslichen Pflege und Pflege­versicherung
  • Lagerung im Bett, Druckgeschwüre vermeiden
  • Hilfsmittel sicher einsetzen (Pflegebett, Lifter, Rollator)
  • Hygiene, Hände­desinfektion, Umgang mit Inkontinenz
  • Medikamenten­gabe und Nebenwirkungen erkennen
  • Ernährung und Schluck­störungen
  • Demenz: Kommunikation und Tages­struktur
  • Notfälle: Sturz, Bewusstlosigkeit, Krampf­anfall
  • Gespräch mit Ärzten, Pflege­diensten und Behörden
  • Selbstpflege und Burnout-Prävention

Gruppenkurs vs. Schulung zu Hause

Sie können sich entscheiden – oder beide Formate kombinieren:

Gruppenkurs

Klassisch ein Wochenend- oder Abend­seminar (8–24 Stunden insgesamt). Vorteile: Austausch mit anderen Pflegenden, breites Themen­spektrum, oft mit Praxis-Übungen am Modell­bett. Nachteil: Termin- und Anreise-Aufwand.

Individuelle Schulung in der häuslichen Umgebung

Eine Pflege­fachkraft kommt zu Ihnen nach Hause und schult konkret an der Pflege­situation Ihres Angehörigen. Besonders sinnvoll bei spezifischen Heraus­forderungen (Wachkoma, ALS, schwere Demenz) oder wenn der Gruppenkurs örtlich schwer erreichbar ist.

Wer hat Anspruch?

Anspruchs­berechtigt nach § 45 SGB XI ist jede Person, die sich um eine pflege­bedürftige Person kümmert – also auch:

  • Nachbarn und Freunde
  • ehrenamtlich tätige Personen
  • Personen, die einen Angehörigen noch nicht aktiv pflegen, aber sich vorbereiten wollen

Voraussetzung ist nicht ein anerkannter Pflegegrad der zu pflegenden Person.

Wo gibt es Pflegekurse?

Anbieter sind:

  • Pflege­kassen selbst (eigene Schulungs­zentren)
  • Wohlfahrts­verbände: Caritas, Diakonie, AWO, DRK, Johanniter, Malteser
  • Volkshoch­schulen (oft in Kooperation mit Pflege­kassen)
  • Pflege­dienste: einzelne ambulante Pflege­dienste bieten Schulungen für ihre Kunden
  • Online: Zunehmend auch digital, z. B. Curendo, mein-pflegekurs.de

Eine Übersicht regionaler Anbieter führt jede Pflege­kasse auf Anfrage.

So melden Sie sich an

  1. Anbieter wählen (Pflege­kasse oder Wohlfahrts­verband).
  2. Direkt anmelden – meist ohne separaten Antrag bei der Pflege­kasse, da Kurs­anbieter die Abrechnung übernehmen.
  3. Bei Online-Kursen und Kosten­übernahme: kurze Anmeldung bei der Pflege­kasse, dass Sie einen kostenfreien Kurs nach § 45 SGB XI in Anspruch nehmen möchten.

Häufige Fragen

Bekomme ich auch einen Pflegekurs, wenn ich noch nicht pflege?

Ja. Auch zur Vorbereitung – etwa wenn ein Eltern­teil sich gesundheitlich verschlechtert – können Sie kostenfrei einen Kurs besuchen.

Wie lange dauert ein Pflegekurs?

Gruppenkurse umfassen typisch 8 bis 24 Unterrichts­stunden, verteilt auf mehrere Termine. Individuelle Schulungen zu Hause sind meist 2–3 Termine à 90 Minuten.

Gibt es Online-Pflegekurse?

Ja, immer mehr. Achten Sie auf eine Anerkennung als kosten­übernahme­fähiger Kurs nach § 45 SGB XI – die Pflege­kasse muss vorab bestätigen, dass die Kosten übernommen werden.


Letzte redaktionelle Prüfung: 13. Mai 2026 · Veröffentlicht: 29. April 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.