Deutsche Pflegeleistungen

Begutachtung · § 18 SGB XI

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ablauf, Module, Punktwerte

Wie der Medizinische Dienst Ihre Pflegebedürftigkeit feststellt — die sechs NBA-Module, ihre Gewichtung und wie Sie sich auf den Termin vorbereiten.

Jannik

Jannik

Redaktion · Pflegeansprüche & Antragsverfahren

Geprüft: 11. Mai 2026

Eine Pflegekraft besucht eine ältere Dame zu Hause und gibt ihr ein Tablet.

Nach der Antrag­stellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Bei Privat­versicherten übernimmt das die Firma Medicproof. Beide arbeiten nach demselben Neuen Begutachtungs­assessment (NBA) mit sechs Modulen – die einheitliche Grundlage seit der Pflegestärkungs­gesetz-Reform 2017.

Die sechs Module und ihre Gewichtung

Pflege­bedürftigkeit ist seit 2017 nicht mehr in Minuten gemessen, sondern in Selbst­ständigkeit. Je weniger eine Person selbständig kann, desto mehr Punkte werden in den sechs Modulen vergeben. Die Module gehen mit unterschiedlicher Gewichtung in das Gesamt­ergebnis ein:

ModulInhaltGewichtung
1Mobilität (Lage­wechsel, Treppensteigen, Fortbewegung)10 %
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten7,5 %*
3Verhaltens­weisen und psychische Problemlagen7,5 %*
4Selbst­versorgung (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette)40 %
5Bewältigung krankheits-/therapie­bedingter Anforderungen20 %
6Gestaltung des Alltags­lebens und sozialer Kontakte15 %

*Module 2 und 3 werden zusammen bewertet – es zählt der höhere der beiden Werte mit 15 %.

Punkt­grenzen für die Pflegegrade

Die gewichtete Gesamt­punktzahl entscheidet über den Pflegegrad:

PflegegradGewichtete PunkteBeeinträchtigung
112,5 – < 27gering
227 – < 47,5erheblich
347,5 – < 70schwer
470 – < 90schwerst
590 – 100schwerst, besondere Anforderungen

Ablauf des Hausbesuchs

Der Gutachter (in der Regel eine Pflege­fach­kraft, in komplexen Fällen ein Arzt) führt ein strukturiertes Gespräch und beobachtet Bewegungs­abläufe. Üblicher Ablauf:

  1. Begrüßung und Erklärung des Verfahrens (5–10 Min).
  2. Anamnese: Krankheiten, Medikamente, Hilfsmittel, Versorgungs­situation (15–20 Min).
  3. Befragung zur Selbständigkeit in allen sechs Modulen (30–45 Min) – konkret z. B.: „Können Sie sich allein an- und ausziehen?”, „Wie oft müssen Sie nachts geweckt werden?”
  4. Bewegungs­proben: Hinsetzen, Aufstehen, Treppensteigen, soweit zumutbar (10–15 Min).
  5. Abschluss: Gutachter äußert sich in der Regel nicht zum Ergebnis – das kommt per Bescheid.

So bereiten Sie sich vor

1. Pflege­tagebuch mitbringen

Das über zwei Wochen geführte Tagebuch ist Ihr stärkstes Argument. Es widerlegt „Tages­form”-Eindrücke des Gutachters mit dokumentierter Realität. Wie Sie das Tagebuch korrekt führen und den Antrag stellen, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen.

2. Medizinische Unterlagen bereit­legen

Aktuelle Arzt­briefe, Reha-Bericht, Medikamenten­plan, Kranken­haus­entlass­briefe, Diagnose-Liste, Hilfsmittel-Verordnungen. Der Gutachter darf alles einsehen.

3. Hilfsmittel zeigen

Rollator, Pflegebett, Toiletten­stuhl, Hausnotruf – stellen Sie alle vorhandenen Hilfen sichtbar bereit. Das dokumentiert objektiv den Unter­stützungs­bedarf.

4. Nichts beschönigen

Viele pflege­bedürftige Personen wollen sich „zusammenreißen”. Das ist menschlich verständlich, aber kontraproduktiv. Der Gutachter sieht nur einen Moment – beschreiben Sie die schlechten Tage, nicht den besten.

5. Tages­zeitpunkt klug wählen

Beantragen Sie den Termin zu einer Tageszeit, zu der die Beeinträchtigung typisch ist – etwa morgens, wenn Demenz­symptome oft am stärksten sind, oder nachmittags, wenn Erschöpfung einsetzt.

Nach der Begutachtung

Der MD erstellt ein Gutachten, das Pflegegrad und Begründung enthält. Die Pflegekasse erlässt darauf den Bescheid. Sie haben Anspruch auf das vollständige Gutachten nach § 18 Abs. 3 SGB XI – fordern Sie es schriftlich an, falls es dem Bescheid nicht beiliegt.

Im Gutachten findet sich neben dem Pflegegrad oft auch eine Präventions- und Rehabilitations­empfehlung. Werden hier Maßnahmen vorgeschlagen, übernimmt die zuständige Kranken­kasse oder Renten­versicherung in der Regel die Kosten.

Bei zu niedriger Einstufung haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch bei der Pflegekasse – statistisch ist rund jeder dritte Widerspruch erfolgreich.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Begutachtung?

Typischerweise 60 bis 90 Minuten, in einfachen Fällen kürzer, bei komplexen Krankheits­bildern auch zwei Stunden.

Was, wenn der Gutachter Dinge falsch dokumentiert?

Lassen Sie sich nach dem Termin nicht unter Druck setzen. Sie haben das Recht, den Bescheid samt Gutachten in Ruhe zu prüfen und innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.

Findet die Begutachtung auch im Krankenhaus statt?

Ja. Bei einem stationären Aufenthalt mit absehbarem Pflegebedarf nach Entlassung kann die Begutachtung vor der Entlassung im Krankenhaus erfolgen, damit Leistungen nahtlos anschließen.


Letzte redaktionelle Prüfung: 11. Mai 2026 · Veröffentlicht: 08. April 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.