Begutachtung · § 18 SGB XI
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Ablauf, Module, Punktwerte
Wie der Medizinische Dienst Ihre Pflegebedürftigkeit feststellt — die sechs NBA-Module, ihre Gewichtung und wie Sie sich auf den Termin vorbereiten.
Jannik
Redaktion · Pflegeansprüche & Antragsverfahren
Geprüft: 11. Mai 2026
Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Bei Privatversicherten übernimmt das die Firma Medicproof. Beide arbeiten nach demselben Neuen Begutachtungsassessment (NBA) mit sechs Modulen – die einheitliche Grundlage seit der Pflegestärkungsgesetz-Reform 2017.
Die sechs Module und ihre Gewichtung
Pflegebedürftigkeit ist seit 2017 nicht mehr in Minuten gemessen, sondern in Selbstständigkeit. Je weniger eine Person selbständig kann, desto mehr Punkte werden in den sechs Modulen vergeben. Die Module gehen mit unterschiedlicher Gewichtung in das Gesamtergebnis ein:
| Modul | Inhalt | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität (Lagewechsel, Treppensteigen, Fortbewegung) | 10 % |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 7,5 %* |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 7,5 %* |
| 4 | Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette) | 40 % |
| 5 | Bewältigung krankheits-/therapiebedingter Anforderungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
*Module 2 und 3 werden zusammen bewertet – es zählt der höhere der beiden Werte mit 15 %.
Punktgrenzen für die Pflegegrade
Die gewichtete Gesamtpunktzahl entscheidet über den Pflegegrad:
| Pflegegrad | Gewichtete Punkte | Beeinträchtigung |
|---|---|---|
| 1 | 12,5 – < 27 | gering |
| 2 | 27 – < 47,5 | erheblich |
| 3 | 47,5 – < 70 | schwer |
| 4 | 70 – < 90 | schwerst |
| 5 | 90 – 100 | schwerst, besondere Anforderungen |
Ablauf des Hausbesuchs
Der Gutachter (in der Regel eine Pflegefachkraft, in komplexen Fällen ein Arzt) führt ein strukturiertes Gespräch und beobachtet Bewegungsabläufe. Üblicher Ablauf:
- Begrüßung und Erklärung des Verfahrens (5–10 Min).
- Anamnese: Krankheiten, Medikamente, Hilfsmittel, Versorgungssituation (15–20 Min).
- Befragung zur Selbständigkeit in allen sechs Modulen (30–45 Min) – konkret z. B.: „Können Sie sich allein an- und ausziehen?”, „Wie oft müssen Sie nachts geweckt werden?”
- Bewegungsproben: Hinsetzen, Aufstehen, Treppensteigen, soweit zumutbar (10–15 Min).
- Abschluss: Gutachter äußert sich in der Regel nicht zum Ergebnis – das kommt per Bescheid.
So bereiten Sie sich vor
1. Pflegetagebuch mitbringen
Das über zwei Wochen geführte Tagebuch ist Ihr stärkstes Argument. Es widerlegt „Tagesform”-Eindrücke des Gutachters mit dokumentierter Realität. Wie Sie das Tagebuch korrekt führen und den Antrag stellen, lesen Sie unter Pflegegrad beantragen.
2. Medizinische Unterlagen bereitlegen
Aktuelle Arztbriefe, Reha-Bericht, Medikamentenplan, Krankenhausentlassbriefe, Diagnose-Liste, Hilfsmittel-Verordnungen. Der Gutachter darf alles einsehen.
3. Hilfsmittel zeigen
Rollator, Pflegebett, Toilettenstuhl, Hausnotruf – stellen Sie alle vorhandenen Hilfen sichtbar bereit. Das dokumentiert objektiv den Unterstützungsbedarf.
4. Nichts beschönigen
Viele pflegebedürftige Personen wollen sich „zusammenreißen”. Das ist menschlich verständlich, aber kontraproduktiv. Der Gutachter sieht nur einen Moment – beschreiben Sie die schlechten Tage, nicht den besten.
5. Tageszeitpunkt klug wählen
Beantragen Sie den Termin zu einer Tageszeit, zu der die Beeinträchtigung typisch ist – etwa morgens, wenn Demenzsymptome oft am stärksten sind, oder nachmittags, wenn Erschöpfung einsetzt.
Nach der Begutachtung
Der MD erstellt ein Gutachten, das Pflegegrad und Begründung enthält. Die Pflegekasse erlässt darauf den Bescheid. Sie haben Anspruch auf das vollständige Gutachten nach § 18 Abs. 3 SGB XI – fordern Sie es schriftlich an, falls es dem Bescheid nicht beiliegt.
Im Gutachten findet sich neben dem Pflegegrad oft auch eine Präventions- und Rehabilitationsempfehlung. Werden hier Maßnahmen vorgeschlagen, übernimmt die zuständige Krankenkasse oder Rentenversicherung in der Regel die Kosten.
Bei zu niedriger Einstufung haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch bei der Pflegekasse – statistisch ist rund jeder dritte Widerspruch erfolgreich.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Begutachtung?
Typischerweise 60 bis 90 Minuten, in einfachen Fällen kürzer, bei komplexen Krankheitsbildern auch zwei Stunden.
Was, wenn der Gutachter Dinge falsch dokumentiert?
Lassen Sie sich nach dem Termin nicht unter Druck setzen. Sie haben das Recht, den Bescheid samt Gutachten in Ruhe zu prüfen und innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
Findet die Begutachtung auch im Krankenhaus statt?
Ja. Bei einem stationären Aufenthalt mit absehbarem Pflegebedarf nach Entlassung kann die Begutachtung vor der Entlassung im Krankenhaus erfolgen, damit Leistungen nahtlos anschließen.
Letzte redaktionelle Prüfung: 11. Mai 2026 · Veröffentlicht: 08. April 2026. Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegeberatung oder Rechtsanwalt.