Die 125 € pro Monat
Entlastungsbetrag
Zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen hat jeder anerkannte Pflegebedürftige (bereits ab Pflegegrad 1!) einen rechtlichen Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Erfahren Sie, wie Sie diese 125 € pro Monat sinnvoll für Haushaltshilfe oder Betreuung nutzen.
Wofür kann der Betrag eingesetzt werden?
Die 125 € sind zweckgebunden und werden nicht direkt aufs Konto ausgezahlt, sondern nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet. Sie können die Summe nutzen für:
- Haushaltshilfe: Reinigung der Wohnung, Wäsche waschen, Einkaufen.
- Alltagsbegleitung: Spaziergänge, Begleitung zu Arztterminen, Vorlesen oder gemeinsames Kochen.
- Tages- und Nachtpflege: Unterbringung und Mahlzeiten in einer entsprechenden Einrichtung.
- Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege: Aufstockung der Budgets für diese Leistungen.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Wichtig: Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, müssen Sie einen nach Landesrecht anerkannten Dienstleister beauftragen. Private Haushaltshilfen oder Nachbarn dürfen das Geld nur unter bestimmten Bedingungen (z.B. nach einem absolvierten Pflegekurs) abrechnen.
Wenn Sie den Betrag in einem Monat nicht vollständig aufbrauchen, verfällt das Geld nicht sofort. Es wird in die folgenden Monate übernommen. Am Ende des Jahres nicht genutzte Beträge können sogar noch bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres verwendet werden.
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Wussten Sie, dass Ihnen neben dem Entlastungsbetrag bereits ab Pflegegrad 1 auch Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat zustehen? Sichern Sie sich zuzahlungsfreie Desinfektionsmittel, Handschuhe und Bettschutz. Der Antrag dauert nur wenige Minuten.
