Null Papierkram für Sie
Antrag & Kostenübernahme
Die ständige Kommunikation mit Gesundheitsbehörden und Kassen ist zeitraubend. Genau deshalb nehmen wir Ihnen diese Last vollständig ab. Erfahren Sie hier, wie der Genehmigungsprozess für Ihre Pflegehilfsmittel im Hintergrund abläuft, während Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren: Die Pflege Ihres Angehörigen.
Ihre rechtliche Grundlage: SGB XI
Gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI hat jeder zu Hause gepflegte Mensch (ab Pflegegrad 1) Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich zugesicherte Leistung der sozialen Pflegeversicherung und bedarf keines extra Rezepts vom Hausarzt.
So arbeitet sanus plus für Sie
- Digitale Signatur: Sie stellen den initialen Antrag bei uns rein digital in unter zwei Minuten.
- Direktabrechnung: Wir reichen diesen Antrag elektronisch bei der Pflegekasse ein. Bei einer Genehmigung senden wir Ihnen die Produkte sofort zu und rechnen die Kosten (42 €) direkt mit der Kasse ab.
- Ihre Rechnung: Immer 0,00 €.
Ihre kostenlose Pflegebox (42 € Zuschuss)
Geben Sie uns die Erlaubnis, Ihnen zu helfen! Starten Sie jetzt Ihre Anfrage und überlassen Sie uns die Arbeit mit der Pflegekasse.
