Bis zu 4.000 Euro Zuschuss
Wohnumfeldverbesserung
Wenn die eigene Immobilie im Alter plötzlich zur Herausforderung wird, greift die Pflegekasse ein: Über den Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) können Sie bauliche Barrieren abbauen. Erfahren Sie, wofür Sie die stolzen 4.000 Euro konkret einsetzen dürfen und wie Sie den Antrag stellen.
Wofür zahlt die Kasse 4.000 Euro?
Die Liste der anerkannten Umbaumaßnahmen ist lang, solange dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird bzw. die selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Klassische Beispiele:
- Das Badezimmer: Umbau von Wanne zur barrierefreien Dusche (Rollstuhlgerecht inkl. Haltegriffe).
- Türverbreiterungen: Abbau von Türschwellen und Verbreiterung der Rahmen für den Rollator-Durchgang.
- Treppenlifte: Ebenfalls teilweise eine Wohnumfeldverbessernde Maßnahme!
- Rampen & Geländer: Rollstuhlrampen im Außenbereich oder fest installierte zweite Handläufe im Stiegenhaus.
Wer hat Anspruch auf das Geld?
Der wichtigste Schritt: Sie müssen bereits mindestens in den Pflegegrad 1 eingestuft sein, bevor Sie den Umbau starten. Wichtige Details für Antragsteller:
- Der Zuschuss gilt pro pflegebedürftiger Person im selben Haushalt. Leben Eheleute beide mit einem Pflegegrad zusammen, kann der Gesamtzuschuss auf bis zu 8.000 Euro (bei 4 Personen max. 16.000 Euro in WGs) ansteigen.
- Beginnen Sie nie ohne Kostenvoranschlag: Holen Sie vorab Handwerkerangebote ein und reichen Sie diese zusammen mit dem Antrag an Ihre Pflegekasse ein, bevor der erste Hammer geschwungen wird!
Ihre kostenlose Pflegebox (42 € Zuschuss)
Wussten Sie schon? Eine frisch umgebaute, barrierefreie Wohnung sichert Sie vor Stürzen. Zum Schutz vor Infektionen sollten Sie parallel direkt Ihre 42 € Pflegebox nutzen! Diese Verbrauchsmittel zahlt die Pflegekasse (zusätzlich zu den 4000 € Baukostenzuschuss) monatlich. Unser Partner sanus plus erledigt den gesamten Papierkram für Sie.
