Pflegekräfte aus Osteuropa

24-Stunden-Betreuung

Wenn Angehörige beruflich stark eingebunden sind, das Vollzeit-Altenheim aber als kalt empfunden wird, ist die 24-Stunden-Betreuung das gefragteste Modell aus Entlastung und Geborgenheit im eigenen Haus. Die legal entsandten Pflege- und Hauswirtschaftskräfte wohnen direkt mit im Haus.

Wie funktioniert die Finanzierung?

Es gibt keinen gesetzlichen „24-Stunden-Pflege-Zuschuss“ der Pflegekasse! Um dieses Modell lukrativ zu finanzieren, kombinieren kluge Angehörige verschiedene gesetzliche Töpfe:

  • Pflegegeld: Das Pflegegeld gehört streng genommen dem Pflegebedürftigen und wird bei diesem Modell genutzt, um die Agenturkosten der osteuropäischen Pflegekraft teilweise zu decken (bis zu 990 € monatlich in Pflegegrad 5).
  • Verhinderungspflege: Das Budget (1.612 €) kann stundenweise angerechnet werden, wenn die 24h-Kraft formell zur Entlastung einspringt.
  • Steuern: Bis zu 4.000 € pro Jahr können als Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.

Wichtige Arbeitsgesetze

24-Stunden-Pflege bedeutet nicht 24 Stunden arbeiten! Die Pflegekräfte (meist aus Polen) unterliegen strengen arbeitsrechtlichen Vorgaben der Entsende-Richtlinien:

  • Arbeitszeiten: Auch Betreuungskräfte arbeiten laut Arbeitsvertrag regulär 40 Stunden pro Woche (aufgeteilt auf den Kernbedarf, z.B. morgens und abends).
  • Räume: Der Kraft muss ein eigenes, abschließbares und möbliertes Zimmer zur Verfügung gestellt werden, inklusive freier Kost & Logis.
  • Vergleichspreise: Legale Entsende-Modelle starten oft ab ca. 2.600 € bis 3.200 € Gesamtkosten im Monat, abhängig von den Deutschkenntnissen der Kraft.

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