Ersatz bei Urlaub & Krankheit

Verhinderungspflege

Wenn die primäre private Pflegeperson durch Erholungsurlaub, plötzliche Krankheit oder andere Gründe vorübergehend ausfällt, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege. Sichern Sie sich Ihr Budget von bis zu 1.612 € im Kalenderjahr.

Wann besteht Anspruch?

Um Verhinderungspflege genehmigt zu bekommen, gelten folgende Grundvoraussetzungen:

  • Pflegegrad 2 oder höher: Pflegegrad 1 berechtigt leider nicht zum Bezug.
  • Mindest-Vorfplegezeit: Die Pflegeperson (der Angehörige) muss den Pflegebedürftigen zuvor bereits mindestens 6 Monate lang in der häuslichen Umgebung gepflegt haben. (Die Pflege muss nicht zwingend alleine durchgeführt worden sein).

Wie hoch ist das Budget?

Grundsätzlich stehen Ihnen maximal 1.612 Euro im Kalenderjahr für die Bezahlung von professionellen Pflegediensten, Nachbarn oder entfernten Verwandten zur Verfügung (bis zu sechs Wochen). Achtung: Wird die Ersatzpflege durch Personen bis zum 2. Verwandtschaftsgrad übernommen, ist die Erstattung auf den 1,5-fachen Betrag des jeweiligen Pflegegeldes gedeckelt.

Tipp: Sie können bis zu 50% (806 €) Ihres ungenutzten Kurzzeitpflege-Budgets in die Verhinderungspflege übertragen, sodass Ihnen in Summe 2.418 € bereitstehen!

Arten der Verhinderungspflege im Vergleich

Stundenweise (unter 8 Stunden)

Perfekt für Arztbesuche, Friseur oder Einkäufe des Pflegenden.

  • Der große Vorteil: Das Pflegegeld wird zu 100% weitergezahlt! Es wird nicht gekürzt.
  • Maximales Budget voll anrechenbar.

Tageweise (über 8 Stunden)

Ideale Lösung bei Erholungsurlaub, eigener Krankheit oder Reha.

  • Anspruch auf bis zu 42 Tage (6 Wochen) pro Jahr.
  • Das reguläre Pflegegeld wird in dieser Zeit zur Hälfte (50%) weitergezahlt.

Wer darf die Verhinderungspflege übernehmen?

Sie haben die volle Flexibilität, wer die Ersatzpflege durchführt. Je nachdem, wen Sie beauftragen, unterscheidet sich jedoch die maximale Erstattungshöhe:

Fremdpersonen & Pflegedienste

Nutzen Sie professionelle ambulante Pflegedienste, ehrenamtliche Helfer (inkl. Nachbarschaftshilfe) oder entfernte Bekannte, steht Ihnen das vollständige Budget von 1.612 Euro zur Verfügung.

Nahe Angehörige (bis 2. Grad)

Übernehmen enge Verwandte (z.B. Kinder, Enkel) die Pflege, ist die Erstattung gesetzlich auf das 1,5-fache des jeweiligen Pflegegeldes gedeckelt. Ausnahme: Nachgewiesene Fahrtkosten oder Verdienstausfälle können zusätzlich bis zum Maximalbudget erstattet werden!


Wichtige Besonderheiten & Antrags-Tipps

Verjährung erst nach 4 Jahren

Wussten Sie, dass Sie Verhinderungspflege rückwirkend beantragen können? Wenn Sie in den letzten Jahren Nachbarn oder Freunde für die Ersatzpflege bezahlt haben – und die Vorpflegezeit erfüllt war –, können Sie die entsprechenden Rechnungen bis zu 4 Jahre rückwirkend bei der gesetzlichen Pflegekasse einreichen und Geld zurückfordern.

Das neue PUEG (Ab Juli 2025)

Durch die gesetzliche Pflegereform (PUEG) wird ab dem 01.07.2025 alles viel einfacher. Die bisher getrennten Budgets der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verschmelzen endgültig zu einem flexiblen Gemeinsamen Entlastungsbudget in Höhe von 3.539 Euro. Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre (mit Pflegegrad 4 oder 5) ist diese Regelung bereits gültig!

Ihre kostenlose Pflegebox (42 € Zuschuss)

Auch die Verhinderungspflegekraft profitiert von optimalen Hygiene-Bedingungen. Holen Sie sich ab Pflegegrad 1 monatlich die 42-Euro-Pflegebox vollkommen zuzahlungsfrei nach Hause. Sichern Sie sich Handschuhe, Bettschutz und Desinfektion über unseren Partner sanus plus.