Zur Erleichterung im Alltag beteiligen sich die Kassen an den Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Der Anspruch hierauf besteht bereits ab Pflegegrad 1 und gilt für alle Pflegegrade gleichermaßen. Jeder pflegebedürftige Mensch, der in der häuslichen Umgebung gepflegt wird, kann diese Produkte beziehen und monatlich mit der Pflegekasse abrechnen lassen.