Fortbewegung für Senioren

Rollstühle & Gehhilfen

Wenn die Beine schwächer werden, sinkt oft die Eigenständigkeit enorm. Mit der richtigen Gehhilfe oder einem Rollstuhl gewinnen Pflegebedürftige ein großes Stück Lebensqualität und Bewegungsfreiraum zurück.

Krankenkasse vs. Pflegekasse

Bei der Erstattung von Mobilitätshilfen ist die Unterscheidung entscheidend:

  • Krankenkasse: Die meisten Gehhilfen und Standard-Rollstühle werden vom Hausarzt oder Orthopäden als Hilfsmittel verschrieben. Ist das Rezept bei der Krankenkasse genehmigt, erhalten Sie das Gerät über ein Sanitätshaus, oft gegen die übliche Zuzahlung von 10 % (max. 10 Euro).
  • Pflegekasse: Geht es primär darum, die Pflege zu erleichtern (z.B. spezielle Pflegerollstühle mit Anpassungen), greift oft die Pflegekasse. Wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann der Medizinische Dienst dies sogar direkt bei der Begutachtung empfehlen.

Rollatoren und Co.

Der klassische Rollator zählt zu den am häufigsten verschriebenen Gehhilfen in Deutschland. Standardmodelle sind oft komplett von der Zuzahlung befreit (bzw. max. 10 Euro teuer). Wenn Sie ein besonders leichtes oder optisch exklusiveres Modell wünschen, müssen Sie die Preisdifferenz zum Standardmodell (die sogenannte Aufzahlung) selbst tragen.

Ihre kostenlose Pflegebox (42 € Zuschuss)

Während der Rollstuhl die Mobilität sichert, schützt die Pflegebox Sie vor Keimen! Ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. sanus plus erledigt den gesamten Papierkram für Sie.