Pflegegeld & Pflegesachleistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind beides Leistungen der Pflegekasse für die Unterstützung der häuslichen Pflege. Hier erfahren Sie, wie hoch die monatlichen Beiträge je Pflegegrad sind und welche Unterschiede es zwischen den beiden Leistungsansprüchen gibt.

Pflegegeld wird an pflegebedürftige Menschen ausgezahlt, die in der häuslichen Umgebung von einem Pflegedienst, Freunden, Ehrenamtlichen oder Angehörigen versorgt werden. Anders als Pflegesachleistungen, können die Versicherten frei über das Geld verfügen und können es beispielsweise sowohl für die Bezahlung einer professionellen Pflegekraft, als auch als Entlohnung für pflegende Angehörige nutzen. Die Überprüfung des Anspruchs auf Pflegegeld und dessen Höhe übernimmt die Pflegekasse selbst, in Form von Beratungen in der Häuslichkeit. Diese finden je nach Pflegegrad halbjährlich (PG2/3) oder vierteljährlich (PG4/5) statt. Ab Pflegegrad 2 stehen den versicherten Personen unterschiedliche Beiträge zur Verfügung.

Pflegegeld: Höhe des Anspruchs

Stufe PflegegradMonatlicher Betrag
PG 10 €
PG 2332 €
PG 3573 €
PG 4765 €
PG 5947 €
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__64a.html

Im Unterschied zum Pflegegeld, welches monatlich auf das Konto der versicherten Personen überwiesen wird, werden Pflegesachleistungen monatlich direkt mit den Leistungserbringern verrechnet. Leistungserbringer sind in diesem Fall professionelle Pflegekräfte (Pflegedienst und unabhängig), welche für verschiedene Aufgaben zur Entlastung der Pflegenden benötigt werden. Zu Pflegesachleistungen gehört beispielsweise die Grundversorgung der pflegebedürftigen Menschen (Körperpflege, Essen etc.) oder allgemeine häusliche Betreuung und Unterstützung bei Haushaltsaufgaben. Es werden aber auch diverse weitere Unterstützungsleistungen angeboten wie das Fördern der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten oder Hilfe bei psychischen Problemlagen.

Pflegesachleistungen: Höhe des Anspruchs

Stufe PflegegradMonatlicher Betrag
PG 10 €
PG 2761 €
PG 31432 €
PG 41778 €
PG 52200 €
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html