Pflegeleistungen im Detail

Abhängig davon, ob eine pflegebedürftige Person stationär oder im häuslichen Umfeld untergebracht ist, werden von der Pflegekasse unterschiedliche Leistungen übernommen. Maßgeblich entscheidend für die Höhe der Leistungen sind meistens die Pflegegrade. 2025 wurden die Leistungen der Pflege um 4,5 % angehoben. Im Folgenden stellen wir die verschiedenen Pflegeleistungen kurz vor.

Ambulante Pflege

  • Pflegegeld: Ein monatlicher Geldbetrag, den Pflegebedürftige erhalten, um selbst eine Pflegekraft zu bezahlen oder Angehörige für ihre Tätigkeit zu entschädigen.
  • Pflegesachleistungen: Leistungen, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Haushaltsführung.
  • Entlastungsbetrag: Ein monatlicher Betrag, der für die Inanspruchnahme von entlastenden Angeboten wie Tagespflege, Kurzzeitpflege oder für die Betreuung durch Familienangehörige genutzt werden kann.
  • Verhinderungspflege: Wenn die private Pflegeperson Urlaub macht oder aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht in der Lage ist, die Pflege fortzuführen, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die belegten Kosten einer erforderlichen Ersatzpflege, auch Verhinderungspflege genannt, für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr.
  • Wohnraumanpassung: Für notwendige Umbauten im häuslichen Umfeld übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.

Stationäre Pflege

  • Vollstationäre Pflege in Pflegeheimen: Umfassende Pflege und Betreuung in einer Pflegeeinrichtung.

Teilstationäre Pflege

  • Tagespflege: Betreuungsangebote tagsüber in einer Einrichtung.
  • Nachtpflege: Betreuung in der Nacht in einer Einrichtung.

Pflegehilfsmittel

Technische Hilfsmittel: Langlebige Produkte, die den Alltag von pflegebedürftigen Menschen im häuslichen Umfeld erleichtern sollen. (Produktgruppe 50-53)

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Pflegebedürftigen Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, stehen monatlich Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 zu, die bis zu einem Höchstbetrag von bis zu 42 € von der Pflegekasse übernommen werden.

Weitere Hilfsmittel: Es gibt eine Vielzahl von Hilfsmitteln, aufgeteilt in verschiedene Produktgruppen. Eine vollständige Liste finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes.